Was wir tun, ist, dass wir, wenn das in Kraft tritt, einen Ministerialentwurf erarbeiten, die entsprechenden Akteure in Form einer Begutachtung, aber auch im Vorfeld miteinbeziehen und versuchen, die Spielräume, die uns die EU zubilligt, zu nutzen, um das zu tun, was wir immer gesagt haben und wo wir immer auch alle Konsens hatten, nämlich das Datenschutzniveau in Österreich möglichst hoch zu halten.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Ein weiteres sehr aktuelles heißes Datenschutzthema ist die Frage des Datenschutzes zwischen der EU und den USA. Wie beurteilen Sie die geplante Nachfolgeregelung Privacy Shield, die die vom EuGH aufgehobene Safe Harbor-Regelung ersetzen soll?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Wir haben, und das ist ja nichts Neues, immer ein höheres Datenschutzniveau erkämpft und unterstützt. Es ist nach der Aufhebung quasi die pragmatische Form, die jetzt möglich ist, und es erleichtert natürlich auch den Umgang insgesamt mit den Vereinigten Staaten und gleichzeitig den Schutz, den die Daten genießen sollen.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Himmelbauer.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hinsichtlich der Umsetzung stellt sich für mich jetzt natürlich auch die Frage der Auswirkung beziehungsweise der Belastung auch für Unternehmen. Daher meine Zusatzfrage: Wie gedenken Sie die Regelungen betreffend empfindliche Strafhöhen umzusetzen? Und wie ist geplant, neben den in der Datenschutzgrundverordnung auch vorgesehenen Fällen weitere Verpflichtungen zur Bereitstellung von Datenschutzbeauftragten für private Betriebe zu normieren?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Indem wir gemeinsam einen Entwurf erarbeiten, wo wir logischerweise auch die betroffenen Institutionen einbinden, immer mit dem Ziel, ein möglichst hohes Niveau an Datenschutz zu gewährleisten.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Herr Minister, ein Erfolg der Datenschutzverordnung ist, dass ausländische Unternehmen jetzt auch in Österreich geklagt werden können. Der Punkt ist nur, dass Experten in Österreich schon seit Jahren Kritik an der Ausstattung der Datenschutzbehörde üben, nämlich dass sie personell nicht entsprechend ausgestattet ist, um ihren Aufgaben nachzukommen. Möglicherweise nimmt jetzt auch noch der Aufwand zu, was grundsätzlich gut ist, wenn Österreicher und Österreicherinnen bei der Datenschutzbehörde Schutz bekommen. Das Problem wird nur immer kleingeredet und geleugnet. Ich sage immer, ich bin froh, dass die Baubehörde nicht so schlecht ausgestattet ist wie die Datenschutzbehörde, denn dann würde ich mir um die Gebäudesicherheit massive Sorgen machen. Allerdings ist der Datenschutz mindestens genauso relevant wie jener der Sicherheit unserer Bauten.
Meine Frage ist: Was werden Sie unternehmen, um die Ausstattung der Datenschutzbehörde zu erhöhen, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden kann?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Abgeordneter, wir haben die Diskussion ja schon öfter gehabt, auch im Ver-
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