Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 34

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Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Ich habe mit den Aufsichtsräten des Burgtheaters regelmäßig gesprochen, mit den vergangenen und auch mit den jetzigen. Aber vielleicht kurz zur Einleitung: Ich bin am 1. März 2014 zuständig geworden, habe am 3. März 2014 den Rechnungshof ge­beten, dass bestimmte Dinge geprüft werden, etwa dass die Gebarung der Vergangen­heit im Burgtheater geprüft wird. Ich habe den Bericht am 7. März 2016 bekommen, al­so vorige Woche Montag.

Ich habe den Bericht natürlich studiert, habe auch mit den Institutionen geredet und ge­sagt, was mir sehr wesentlich erscheint. Eines, das wir ganz wesentlich erscheint, ist, wir reden immer von der Zeit vor Thomas Königstorfer und vor Karin Bergmann Das ist mir schon sehr wichtig, weil die beiden sehr viele Maßnahmen eingeleitet und gesetzt haben, damit das Burgtheater wieder in ruhiges Fahrwasser kommt und das Wesentli­che, also das, was auf der Bühne stattfindet, im Vordergrund steht.

Ich habe auch beauftragt, dass untersucht wird, ob jetzt bestimmte Maßnahmen auf­grund des Berichts gesetzt werden müssen. Wir haben ja den Großteil eingeleitet. Mir ging es nur um die Frage: Gibt es irgendetwas Neues, wo wir noch Schritte setzen müssen, egal, ob das jetzt gegen die früheren Geschäftsführer geht, um Schadener­satzansprüche? Es ist die Entlassung angefochten worden, da gibt es Zivilprozesse, es gibt strafrechtliche Untersuchungen und so weiter.

Ich werde diese Woche noch meine Stellungnahme abgeben. Ich hätte zwar drei Mo­nate Zeit, aber ich bin so weit fertig, dass ich sie abgeben kann; die Institutionen brau­chen noch ein bisschen und holen natürlich auch Stellungnahmen der Aufsichtsräte ein, die sie dann mitvorlegen.

Ich kann Ihnen das jetzt also noch nicht beantworten. Ich würde auch wahrscheinlich zu viel verraten, denn der Bericht ist vertraulich und nicht zur Veröffentlichung be­stimmt. Ich halte mich daran, daher muss ich das auch respektieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 11. Anfrage, jener des Herrn Ab­geordneten Buchmayr. – Bitte.

 


Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister, zu einem ganz anderen Thema. Meine Frage lautet:

187/M

„Eine der aktuellsten Herausforderungen im Bereich der Grundrechte stellt die Neuge­staltung des Datenschutzes in Europa durch die EU-Datenschutzgrundverordnung dar. – Wie planen Sie aus heutiger Sicht deren Umsetzung in das nationalstaatliche Recht?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Das Datenschutzpaket der EU, bestehend aus der Datenschutzgrundverord­nung und der Datenschutzrichtlinie betreffend Justiz und Inneres, wird voraussichtlich am 21. April im Rat beschlossen und in der Folge natürlich im Plenum diskutiert und beschlossen werden. Ziel ist, dass das Paket mit Juni 2016 im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Wir haben dann zwei Bereiche: Der eine ist die Grundverordnung. Diese ist unmittelbar anzuwenden, aber es besteht ein erheblicher Anpassungsbedarf im nationalen Daten­schutzrecht, insbesondere im DSG 2000. Der zweite Bereich ist die DSGVO, also die Grundverordnung, die auch einer innerstaatlichen Ausgestaltung bedarf, insbesondere weil ja einige Öffnungsklauseln und so weiter enthalten sind. Die Frist ist zwei Jahre, dies muss also spätestens im Juni 2018 innerstaatlich umgesetzt werden.

 


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