betrifft die nicht amtsführenden Stadträte in Wien –, eine Frist bis 17. April 2016 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Doris Bures: Um den Punkt 16 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 6 und 7 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 101, FPÖ 94, Grüne 79 sowie NEOS und Stronach je 41 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 21 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig so angenommen.
Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (880 d.B.): Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz – KGRG) (1015 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.
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