Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 38

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rade in diesem Bereich, glaube ich, manche Scharlatane unterwegs sind, die vorgeben, professionell zu sein, aber die Information, die dahinter kommt, alles andere als eine objektive Information ist. Daher glaube ich, es würde sehr viel Sinn machen, in diesem Punkt die Presseförderung auch im Bereich der digitalen Medien zu verbessern oder zu stärken. Wie sehen Sie das?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Also wenn wir über die Förderung digitaler Medien reden, dann geht es dort natürlich um die gleichen Qualitätskriterien, derer es auch in den anderen Bereichen bedarf. Da allerdings jede Änderung diesbezüglich einer gesetzlichen Veränderung be­darf, ist es nicht einmal so primär die Frage, welche Initiative ich setze, sondern eher die Frage, welche wir setzen, weil wir Veränderungen nur gemeinsam herbeiführen kön­nen.

 


Präsidentin Doris Bures: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, bedanke ich mich bei Ihnen, Herr Bundesminister Dr. Ostermayer (Beifall bei der SPÖ), und erkläre die Fragestunde für beendet.

10.31.52Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 8625/J bis 8685/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 25/JPR

*****

Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Abge­ordneter Strache beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1573/A der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr eine Frist bis 26. April 2016 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte er­folgen.

Weiters teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Scherak beantragt hat, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsge­setz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird – dies


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