Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 40

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10.36.13

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ho­hes Haus! Es geht hier um das Kulturgüterrückgabegesetz, wodurch eine bessere Hand­habe gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern geschaffen werden soll, indem klare Abläufe für Rückgabeforderungen festgelegt werden. Das ist grundsätzlich auch sehr gut so, und natürlich sind auch wir dafür, dass Missbrauch vorgebeugt werden muss. Der illegale Kulturhandel muss natürlich vermieden werden. Aber was hier in diesem Gesetz wieder einmal mehr der Fall ist, ist, dass es unseres Erachtens einfach zulas­ten der Wirtschaft, in diesem Fall der fleißigen Händler geht.

Mit dem Pflichtkatalog, sprich den Sorgfaltspflichten werden den Kunsthändlern unse­res Erachtens übertrieben hohe bürokratische Hürden auferlegt. Ich darf hier ein paar Beispiele nennen und zum Beispiel auf den im Ausschuss eingebrachten Abände­rungsantrag eingehen, durch den die Dokumentationsfrist des Handels von ursprüng­lich sieben Jahren auf nunmehr 30 Jahre ausgedehnt werden soll. Allein die Pflicht, al­le Dokumente nun 30 Jahre lang aufzubewahren, grenzt unseres Erachtens schon ein bisschen an Schikane und ist für den heimischen Kunsthandel ein unnötiger Aufwand, wie so viele andere unnötigen Aufwände Wirtschaftstreibende betreffend.

Da muss man sich natürlich zu Recht die Frage stellen: Was geschieht eigentlich, wenn man innerhalb dieser 30 Jahre so ein Geschäft auflöst? Auch da ist die Antwort noch nicht ganz eindeutig festgelegt. Weiters erachten wir das Strafausmaß – übrigens nicht nur wir, sondern auch die Wirtschaftskammer – als deutlich überhöht. Strafen bis zu 25 000 € sollen die Folge sein.

Insgesamt kann man sagen, es ist erschreckend, dass wieder einmal ein Gesetz be­schlossen wird, das Österreichs Wirtschaft durch diese Gesetzgebung, durch die EU-Richtlinien wieder zusätzlich belastet. Da wird eigentlich die Wirtschaft auch ein biss­chen kriminalisiert. Das Gesetz reiht sich einmal mehr ein in die lange Liste der beste­henden Gesetzgebungen, beginnend bei der Registrierkassenpflicht, und zwar gerade in den Gastronomiebetrieben. Diese Liste könnte man, glaube ich, unendlich weit fort­setzen. Diese wird nun eben leider auch im Kulturbereich fortgesetzt.

Wie gesagt, selbstverständlich sind auch wir gegen den illegalen Kulturguthandel. Aber ich denke, dass man mit diesem Gesetz versucht, das Problem eigentlich primär zu­lasten der Wirtschaftstreibenden zu lösen. Also wenn das die Lösung des Problems sein soll, würde ich sagen: Betrachten wir das Problem lieber noch einmal und suchen wir nach einer anderen Lösung!

Also illegaler Kulturhandel: nein, natürlich nicht! Aber bitte nicht schon wieder auf Kos­ten der Händler, der Wirtschaft Österreichs. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

10.39


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


10.40.11

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Frau Weigerstorfer, es ist nicht ein Kampf der Wirtschaft gegen die Kultur, sondern das, was mit dem Kulturraub passiert, ist, wenn Sie so wollen, der Ver­such, die Vergangenheit auszulöschen, der Versuch, die Zerstörung unseres kulturel­len Erbes durchzuführen. Und ich glaube, dass ein solches Kulturgüterrückgabegesetz sehr wichtig ist und daher auch sehr streng sein sollte.

Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich an die Bilder, wie Terroristen auf brutalste Art und Weise Kulturschätze gesprengt, zerschlagen, umgestoßen, demoliert haben oder Kulturstätten gnadenlos geplündert haben! Das ist nicht nur im arabischen Raum passiert, von wo wir die Bilder aus jüngster Zeit kennen, sondern auch in anderen Kon-


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