Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 41

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fliktregionen der Welt. Immer dann, wenn eine Regierung, ein Staat nicht mehr die Kontrolle über ein Gebiet ausüben kann, kommt die Zerstörung ins Spiel, dann kommt die Plünderung ins Spiel.

Geraubt wird letztendlich alles, was sich transportieren lässt, selbst große Statuen und Objekte. Wenn sie zu groß sind, werden einfach die Köpfe, die Hände, die Beine ab­gesägt beziehungsweise mit einem Stahlseil, ähnlich wie bei der Produktion von Mar­morblöcken, abgeschnitten. In den antiken Ausgrabungsstätten, uralten Gräbern oder Kulturstätten wird unablässig nach Fundstücken gesucht. Das Museum in Mossul, das IS-Milizen in die Hände fiel, ist mittlerweile nahezu leergeräumt. Man will, wie gesagt, dieses kulturelle Erbe unsichtbar machen, vergessen machen lassen.

Gleichzeitig blüht aber der weltweite Handel auf dem Schwarzmarkt für Antiquitäten, vor allem mit geraubten antiken Kunstschätzen aus dem Nahen Osten. Es gibt Schät­zungen, dass der illegale Handel mit Kulturgütern Milliarden einbringt und dass dieser Handel mit Kulturgütern neben dem Menschenhandel, neben dem Drogenhandel und neben dem Waffenhandel zu den umsatzstärksten illegalen Märkten der Welt gehört. Und einen solchen Handel und eine solche Wirtschaft – eine illegale Wirtschaft – möchte ich nicht unterstützen.

Österreich bekennt sich mit mehr als 120 anderen Staaten zum Kampf gegen den il­legalen Handel mit Kulturgütern. Da gibt es verschiedene Bereiche, die abgedeckt wer­den, das sind die einheitlichen Standards, dass die Kulturgüter an die Herkunftsländer rückgeführt werden. Es geht darum, dass die Sorgfaltspflicht im gewerblichen Kunst­handel erhöht wird. Und ich finde es auch wichtig und richtig, dass diese Zeitspanne von sieben auf 30 Jahre verlängert wird.

Es ist wichtig und richtig – und ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen – und höchst an der Zeit, dass wir dieses Kulturgüterrückgabegesetz heute beschließen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.43


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


10.43.43

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die unrechtmäßige Ver­bringung und der illegale Handel mit Kulturgütern gefährden das Kulturerbe nicht nur in Europa, sondern in allen Teilen der Welt. Welche Dimensionen das annimmt, wurde von meiner Vorrednerin bereits ausgeführt.

Die Europäische Union und die UNESCO haben daher Rechtsinstrumente geschaffen, die dem wirkungsvoll entgegenwirken sollen. Auf EU-Ebene wurde die bisherige Richt­linie durch eine neue Richtlinie über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheits­gebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern ersetzt. Mit dieser Richtlinie wur­de innerhalb der EU ein System zum Schutz von Kulturgütern gegen ihre rechtswidrige Ausfuhr geschaffen. Es sind Kooperationsmechanismen zwischen den nationalen Be­hörden sowie ein gerichtliches Verfahren zur Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern vorgesehen.

Die Richtlinie, die mit der vorliegenden Regierungsvorlage umgesetzt werden soll, fin­det aber nur auf Kulturgüter Anwendung, die zwischen Mitgliedstaaten der EU ausge­führt werden. Für die internationale Ebene ist daher das UNESCO-Übereinkommen von 1970 von Relevanz. Es schafft ähnliche Regelungen wie die EU-Richtlinie und hat mittlerweile mehr als 120 Vertragsstaaten. Unter diesen Vertragsstaaten sind auch für den Kunsthandel besonders bedeutende Länder wie die USA, das Vereinigte König­reich, Frankreich, die Schweiz, Deutschland und die Niederlande. Österreich befand


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