Uns ist bis jetzt nicht erklärt worden – und ich kann es auch nicht verstehen –, warum Stiftungen, insbesondere Privatstiftungen, da eine Ausnahme erleben dürfen. Sie können nämlich weiterhin ohne Dokumentation an- und verkaufen, und damit ist dem Missbrauch natürlich Tür und Tor geöffnet. Ich hoffe, Sie sehen das ein und stimmen dem Abänderungsantrag jetzt doch noch zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.48
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (880 d.B.): Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz – KGRG) (1015 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz – KGRG) wird wie folgt geändert:
Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:
„§ 9a. Eine Stiftung, die Kulturgut entgeltlich oder unentgeltlich übereignet, hat
1. Vorsorge zu treffen, dass das Kulturgut nicht unrechtmäßig nach Österreich eingeführt wurde, sowie
2. Aufzeichnungen zu führen, die das Kulturgut und seinen Einbringer identifizierbar machen, den Ankaufs- und Verkaufspreis sowie alle Ausfuhrbewilligungen zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen dreißig Jahre ab Übereignung des Kulturgutes aufzubewahren.“
Begründung
Die Regierungsvorlage sieht Sorgfaltspflichten nur für gewerblich Handelnde, nicht aber für Stiftungen vor. Wiewohl deren Hauptzweck im Allgemeinen nicht der Handel mit Kulturgütern ist, kaufen und verkaufen sie diese gelegentlich. Analog zu den Bestimmungen für Gewerbetreibende ist es daher angebracht, Entsprechendes auch für Stiftungen einzuführen.
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
10.49
Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Minister! Hohes Haus! Es ist jetzt keine allzu große Leistung, dieses UNESCO-Übereinkommen 2016 umzusetzen, die meisten EU-Staaten haben das schon vor gut 20 Jahren gemacht. Sich an dieser Stelle dafür selbst auszuzeichnen, ist ja nichts anderes als eine Profilierung auf Kosten derer, die jetzt lange auf Fairness beziehungsweise sogar Gerechtigkeit warten mussten. Vor allem im Hinblick auf Österreichs Geschichte und wiederholte Probleme mit der Feststellung der rechtmäßigen Herkunft von Kunst- und Kulturgütern ist das ein Punkt.
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