Auf Anregung der Grünen haben wir im Ausschuss mehrheitlich einem Abänderungsantrag zugestimmt, der genauer definiert, was eigentlich mit der Aufbewahrung von Dokumenten über die Herkunft gemeint ist, und haben auch die Aufbewahrungsfrist, wie zuvor schon ausgeführt, verlängert. Der weitere Antrag, der noch zwei Vorschläge enthalten hat, ist leider nicht angenommen worden: erhöhte Sorgfaltspflichten auch für Stiftungen – dem stimmen wir auch zu, und wir stimmen natürlich auch dem jetzigen Antrag zu – und auch erhöhte Sorgfaltspflichten bei Kulturgütern, bei denen vermutet wird, dass sie durch die Verfolgung im Nationalsozialismus entzogen wurden; auch da hätten wir uns Zustimmung erwartet.
Einerseits ist es natürlich gut, dass auf Anregung der Opposition auch Änderungen zustande kommen, andererseits, wie in diesem Fall, wenn auch ein Experte im Ausschuss sitzt, wäre es durchaus möglich, mit Silver Plating sozusagen noch eine Schicht drüberzuziehen und hier eine weiter gehende Verbesserung anzubringen. Nichtsdestotrotz stimmen wir natürlich diesem Antrag gerne zu. (Beifall bei den NEOS.)
10.51
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
10.51
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit) : Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich setzt gesetzliche Schritte, um besser gegen illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen. Der illegale Handel mit Kulturgütern könnte sogar so manches Kulturerbe gefährden. Mit diesem Gesetz soll eine gesicherte Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Neu in diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass diese Regelung auch für Länder und Staaten gilt, die nicht der Europäischen Union angehören. Dieses Gesetz soll auch eine bessere Kommunikation für die zuständigen Behörden bringen, was den Kulturgüterschutz betrifft. Es soll auch die Dokumentationspflicht für den gewerblichen Kunsthandel verbessert werden.
Meiner Meinung nach, meine sehr geehrten Damen und Herren – das hat auch der Kollege Zinggl angesprochen –, wäre es wichtig, dass auch die Stiftungen in dieses Gesetz miteinbezogen werden, damit die Sorgfaltspflicht auch in diesem Bereich gewährleistet ist. – Herzlichen Dank.
10.52
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
10.52
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass es zu diesem Gesetz so eine breite Zustimmung gibt. Die hat es ja auch schon gegeben, als wir die UNESCO-Konvention umgesetzt haben. Ich möchte nur kurz erklären, wie das passiert ist.
Österreich hat immaterielles Weltkulturerbe zuerkannt bekommen, und der stellvertretende Chef der UNESCO hat mich darauf hingewiesen – vor eineinhalb Jahren war es, glaube ich, oder einem Jahr –, dass Österreich diese Konvention 45 Jahre lang nicht umgesetzt hat. Ich habe dann entsprechende Vorarbeiten geleistet, damit wir sie umsetzen. Und das, was heute stattfindet, ist sozusagen die legistische Umsetzung einerseits des UNESCO-Übereinkommens zum Kulturgüterschutz und andererseits der entsprechenden EU-Rechtsbasis.
Dass wir nur beim Handel anknüpfen können, erscheint mir einerseits logisch und andererseits auch durch diese Materien oder Gesetzesbasis, die wir jetzt umsetzen, vor-
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