Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 44

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Auf Anregung der Grünen haben wir im Ausschuss mehrheitlich einem Abänderungs­antrag zugestimmt, der genauer definiert, was eigentlich mit der Aufbewahrung von Dokumenten über die Herkunft gemeint ist, und haben auch die Aufbewahrungsfrist, wie zuvor schon ausgeführt, verlängert. Der weitere Antrag, der noch zwei Vorschläge enthalten hat, ist leider nicht angenommen worden: erhöhte Sorgfaltspflichten auch für Stiftungen – dem stimmen wir auch zu, und wir stimmen natürlich auch dem jetzigen Antrag zu – und auch erhöhte Sorgfaltspflichten bei Kulturgütern, bei denen vermutet wird, dass sie durch die Verfolgung im Nationalsozialismus entzogen wurden; auch da hätten wir uns Zustimmung erwartet.

Einerseits ist es natürlich gut, dass auf Anregung der Opposition auch Änderungen zustande kommen, andererseits, wie in diesem Fall, wenn auch ein Experte im Aus­schuss sitzt, wäre es durchaus möglich, mit Silver Plating sozusagen noch eine Schicht drüberzuziehen und hier eine weiter gehende Verbesserung anzubringen. Nichtsdesto­trotz stimmen wir natürlich diesem Antrag gerne zu. (Beifall bei den NEOS.)

10.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dopp­ler. – Bitte.

 


10.51.07

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit)|: Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich setzt gesetzliche Schritte, um besser gegen illegalen Handel mit Kulturgütern vorzugehen. Der illegale Handel mit Kulturgütern könnte sogar so manches Kulturerbe gefährden. Mit diesem Gesetz soll eine gesicherte Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Neu in diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass diese Rege­lung auch für Länder und Staaten gilt, die nicht der Europäischen Union angehören. Dieses Gesetz soll auch eine bessere Kommunikation für die zuständigen Behörden bringen, was den Kulturgüterschutz betrifft. Es soll auch die Dokumentationspflicht für den gewerblichen Kunsthandel verbessert werden.

Meiner Meinung nach, meine sehr geehrten Damen und Herren – das hat auch der Kol­lege Zinggl angesprochen –, wäre es wichtig, dass auch die Stiftungen in dieses Ge­setz miteinbezogen werden, damit die Sorgfaltspflicht auch in diesem Bereich gewähr­leistet ist. – Herzlichen Dank.

10.52


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


10.52.00

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass es zu diesem Gesetz so eine breite Zustimmung gibt. Die hat es ja auch schon ge­geben, als wir die UNESCO-Konvention umgesetzt haben. Ich möchte nur kurz erklä­ren, wie das passiert ist.

Österreich hat immaterielles Weltkulturerbe zuerkannt bekommen, und der stellvertre­tende Chef der UNESCO hat mich darauf hingewiesen – vor eineinhalb Jahren war es, glaube ich, oder einem Jahr –, dass Österreich diese Konvention 45 Jahre lang nicht umgesetzt hat. Ich habe dann entsprechende Vorarbeiten geleistet, damit wir sie um­setzen. Und das, was heute stattfindet, ist sozusagen die legistische Umsetzung einer­seits des UNESCO-Übereinkommens zum Kulturgüterschutz und andererseits der ent­sprechenden EU-Rechtsbasis.

Dass wir nur beim Handel anknüpfen können, erscheint mir einerseits logisch und an­dererseits auch durch diese Materien oder Gesetzesbasis, die wir jetzt umsetzen, vor-


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