Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 45

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gegeben. Mir würde auch ehrlicherweise kein anderes Konzept einfallen, außer dass wir sagen: Der Handel ist verboten! Natürlich, die Ausfuhr ist auch verboten. Und für die Museen gibt es entsprechende Regeln, dass sie rechtswidrig ausgeführte Kulturgü­ter, geraubte Kulturgüter nicht erwerben sollen oder dürfen. Dass man auch entspre­chende Sanktionen an Verbote knüpft, ist auch etwas Übliches in unserer Rechtsord­nung, egal, ob mit Drogen oder sonstigem Verbotenen gehandelt wird.

Insofern habe ich die Kritik der Frau Abgeordneten Weigerstorfer nicht verstanden, wenn man dafür ist, dass der Handel mit Raubgut, das Geschäftemachen mit zerstör­ten Kulturgütern verboten wird. Wir haben es auch beim Europäischen Kulturminis­terrat Ende letzten Jahres diskutiert. Dass das auch eine der Einnahmequellen des IS war, wissen wir schlicht und einfach, und daher ist es nur über den Handel, nur über das Verbot des Geldmachens damit zu vermeiden, dass Kulturgüter zerstört werden, um dann ausgeführt zu werden. Dass sie aus total irrationalen Gründen zerstört wer­den, ist in Kriegsgebieten ohnehin schwer zu verhindern, aber dass sie zerstört oder gestohlen werden, um dann damit Handel zu treiben, müssen wir unterbinden. Das ma­chen wir mit diesem Gesetz, und das geht nur über den Handel.

Im Übrigen haben wir es natürlich auch mit dem Kunsthandel diskutiert und haben das Gespräch nicht verweigert.

Vielen herzlichen Dank, dass Sie der Umsetzung einer Verpflichtung, die wir vor 46 Jah­ren, glaube ich, eingegangen sind, zustimmen und damit Kulturgüterschutz stärken. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.55


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


10.55.46

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch belegen, was der Herr Minister jetzt zu den Einnahmequellen des IS gesagt hat.

Es war in der Zeitung „Die Zeit“ vom Februar dieses Jahres zu lesen: „Jeder im Wes­ten, der antikes Raubgut aus Ländern wie Syrien oder dem Irak erwirbt, bezahlt unter Umständen das Messer mit, mit dem der IS seinen Opfern die Kehle durchschnei­det.“ – Das hat einer der größten Experten für Raubkunst, der deutsche Archäologe Mi­chael Müller-Karpe, in einem Artikel gesagt.

Wir wissen, diese Aussage kommt ja nicht von ungefähr. Wir können uns ja an die Vorfälle im Vorjahr erinnern, an die großen Zerstörungen im Irak, auch an die Ruinen in Nimrud, wo unzählige Kulturgüter nachhaltig zerstört wurden und der Barbarei zum Op­fer fielen.

Der Grundstein für das vorliegende Gesetz war – das wurde ja auch schon gesagt – die Ratifizierung im vorigen Jahr. Was bringt nun dieses Gesetz? – Ähnlich den bereits vorhandenen strengen Ausfuhrbestimmungen werden jetzt auch strenge Einfuhrbe­stimmungen erlassen. Und da möchte ich in Ergänzung zu Ihrem Abänderungsantrag noch einmal sagen: Das gilt auch für die Einfuhr von unrechtmäßig nach Österreich verbrachtem Kulturgut, diese ist verboten. Also es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die Aufzeichnungspflicht über den Kunsthandel hinaus auszudehnen, denn das ist grundsätzlich verboten. Alle Privaten müssen auch Aufzeichnungen führen und das auch nachweisen können.

Im Zuge der Vorbereitung zu und der Auseinandersetzung mit diesem Gesetz habe ich beim Finanzministerium nachgefragt und war sehr überrascht, zu hören, dass in den letzten Jahren keine Beschlagnahmungen stattgefunden haben oder aktenkundig sind. Das stimmt meines Erachtens nicht ganz mit den internationalen Erfahrungen zusam-


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