Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 46

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men, denn allein in Mexiko sind in fünf Jahren fast 1 600 Diebstähle aus Museen und archäologischen Grabstätten gemeldet worden.

Ich selbst habe ein sehr bemerkenswertes Erlebnis bei einem Urlaub auf den Oster­inseln gehabt. Bei der Rückreise hatte eine österreichische Familie sogenannte Erinne­rungsstücke dabei, die vom Zoll dort entdeckt und beanstandet wurden. Die haben das sicher nicht in krimineller Absicht gemacht, aber die Stücke wurden dann beschlag­nahmt, und es folgte ein großer Verwaltungsaufwand. Die wussten schon, dass das verboten ist, wir wurden ja alle darauf aufmerksam gemacht, aber manche lassen sich eben nicht davon abbringen. Insofern ist das eine sehr wichtige Sache, dass diese Ein­fuhr jetzt auch verboten ist und entsprechend kontrolliert wird.

Kulturgüter gehören zu jenen materiellen Kriegs- und Raubopfern, die sich mit viel Zeit, Geld und Arbeit nicht wiederherstellen lassen. Und daher stimmen wir dieser Geset­zesvorlage zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. )

10.59


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


10.59.16

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Prä­sident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Kulturgüter haben eine gro­ße Geschichte in einem Land, und sie stellen auch einen sehr hohen finanziellen Wert dar, und daher blüht der Handel mit geraubten Kulturgütern. Nach Schätzungen der UNESCO – wir haben es schon gehört – ist es das drittgrößte Feld der organi­sierten Kri­minalität. Nur der Drogen- und Waffenhandel sind noch ertragreicher. (Präsi­dent Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Der Verlust dieser Kulturgüter ist ein unermesslicher. Durch Raubgrabungen und Dieb­stahl geht einfach ein Stück Menschheitsgeschichte verloren. So hat auch die interna­tionale Staatengemeinschaft darauf reagiert und eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor kultureller Ausbeutung gesetzt.

Das Kulturgüterrückgabegesetz regelt Rückgabeansprüche durch eine gesicherte Rechts­grundlage. Neu an diesem Gesetz ist auch, dass es auch für Staaten gilt, die nicht Mit­glieder der Europäischen Union sind. Auch die Sorgfaltspflichten im gewerblichen Kunst­handel werden dadurch erhöht. Es müssen künftig Aufzeichnungen gemacht werden, die 30 Jahre aufzubewahren sind.

Somit wird der im Jahr 2014 novellierten EU-Richtlinie und dem UNESCO-Überein­kommen, das weltweit verbindliche Normen festlegt, auch von uns Rechnung getragen. Wir haben es schon gehört, es geht um einheitliche Standards. Das Gesetz bringt Ver­besserungen in der Zusammenarbeit, aber es bringt auch Verbesserungen in der Kom­munikation der Behörden durch das zuständige Binnenmarkt-Informationssystem. Und es bringt auch die Möglichkeit, zwischenstaatliche Abkommen zum Schutz des Kultur­guts zu treffen.

Meine Vorredner haben es schon angesprochen, in den vergangenen Jahren ist es verstärkt dazu gekommen, dass Terrororganisationen mit illegalem Kulturhandel eini­ges an Geld zur Finanzierung ihrer Machenschaften gemacht haben. Es ist daher wich­tig, dass dem die Basis entzogen und das abgestellt wird, denn dort, wo es keinen Markt mehr gibt und die Absatzchancen gering sind, ist der Verdienst natürlich unat­traktiv, und dann ist die Sache nicht mehr interessant. Und das soll natürlich das Ziel sein: dass der illegale Handel eingedämmt wird! (Beifall bei der ÖVP.)

11.01

11.01.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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