Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 64

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12.07.473. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 823/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, geändert werden (1023 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.08.14

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was geschieht, wenn Österreich einen Staatsvertrag abschließt, der hier im Parlament genehmigt wird, und der Verfassungsgerichtshof dann feststellt, dass die daraus entstandenen Gesetze oder das Gesetz über diesen Staatsvertrag verfassungswidrig ist? Was geschieht dann? – Das ist ein völlig unklarer Zustand. Wir haben dann eine Verfassungskrise, und in Wirklichkeit weiß niemand, wie damit um­zugehen ist, denn entweder verhält sich die Regierung dann verfassungswidrig oder sie muss sich darum bemühen, diesen Staatsvertrag wieder aufzuheben.

Sie sehen schon, wenn das so eintritt, wäre das eine völlig unbefriedigende Situation, und das kann jederzeit der Fall sein: Wir erinnern uns an den ESM, an den Europäi­schen Stabilitätsmechanismus, wo sehr fraglich war, ob er verfassungskonform ist, aber es wurde ein Staatsvertrag abgeschlossen und im Nachhinein wurde er vom Verfas­sungsgerichtshof geprüft. Zum Glück – aus Sicht der geschilderten Situation – wurde festgestellt, dass er verfassungskonform ist.

Wie ist es mit TTIP? – TTIP wäre auch ein gesetzesändernder Staatsvertrag. Wir wer­den TTIP letztendlich auch hier herinnen beschließen müssen. Es gibt große Kritik da­ran, und es gibt auch viele Fragen dahingehend, ob TTIP nicht – zumindest in Teilen – verfassungswidrig ist.

Was wird geschehen? – Der Zug wird nachher in Richtung Verfassungsgerichtshof ge­hen. Vielleicht stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass Teile davon verfassungs­widrig sind. Was machen wir dann? Wird dann nachverhandelt, oder verhalten sich dann die Regierung oder die Behörden, die aufgrund dieses Vertrages agieren, verfas­sungswidrig?

Sie sehen, es ist wichtig – und das ist der Antrag, den die FPÖ gestellt hat –, dass Staatsverträge, bevor sie hier beschlossen werden, auf ihre Verfassungsmäßigkeit ge­prüft werden können.

Dafür gibt es viele Unterstützer. Bereits im Jahr 2012 gab es diese Diskussion, damals hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Holzinger das sehr begrüßt und ge­sagt, das wäre gut. Auch der hier anwesende Kollege Cap hat sich im Jahr 2012 dazu geäußert und hat das sehr begrüßt. Bundespräsident Fischer hat es sehr begrüßt. – Das sind durchaus Personen, die auch damit zu tun haben, die wissen, was es be­deutet, wenn solch eine Situation eintritt.

Wir haben daher schon vor Jahren, konkret im Jahr 2014, einen entsprechenden An­trag eingebracht, der immer vertagt wurde. Jetzt sind wir wieder in einer solchen Si­tuation – wie gesagt, TTIP steht ja vor der Tür –, aber was geschieht? Es wird nur ein­gewendet: Na ja, wir müssen das jetzt einmal eingehend prüfen! Daher haben die Re­gierungsparteien jetzt einen Entschließungsantrag eingebracht, der sagt: Wir müssen uns anschauen, wie das systematisch in die österreichische Rechtsordnung einzubrin­gen ist und ob wir da vergleichende Studien mit anderen Ländern machen können. Das


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