Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 68

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12.22.16

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, Gottes Mühlen mahlen manchmal langsam, aber sicher. Die der Re­gierung mahlen noch langsamer, aber nicht so sicher. (Abg. Cap: Noch sicherer!) – Nein, eben nicht, Herr Kollege Cap, eben nicht noch sicherer!

Wenn Sie doch ein wenig auf Ihre Spitzenrepräsentanten hören würden! Herr Bundes­präsident Dr. Fischer – der Noch-Bundespräsident – hat im Jahre 2009, als dieser Vor­schlag schon einmal – nicht das erste Mal, sondern ein weiteres Mal – auf dem Tisch gelegen ist, gemeint, dass eine solche Regelung durchaus Sinn ergebe und hat sich dafür ausgesprochen. Jetzt wundere ich mich schon, wenn ich die Regierungsparteien dazu höre. Kollege Gerstl hat ja wieder versucht, einen Spagat zu machen; mir hat bloß am Schluss noch – wie in den Ausschüssen üblich – der Vertagungsantrag ge­fehlt, so wie Sie jetzt herumgeeiert haben. Das ist nämlich das Prozedere, das wir in den Ausschüssen laufend bei Oppositionsanträgen erleben; da hat die Regierung Er­fahrung.

Ich glaube, wenn der Herr Bundespräsident meint, dass das notwendig ist – und das schon vor jetzt immerhin sieben Jahren –, dann könnten wir diesem Antrag heute ge­trost zustimmen, auch die Regierungsparteien. Wenn der Spitzenrepräsentant dieser Republik, der vom Volk legitimiert und vom Volk direkt gewählt ist, diese Meinung ver­tritt, dann kann ich das doch auch unterstützen.

Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts ohnehin diese ganzen Verfassungsgesetze prüft, aber da passieren halt immer wieder einmal Fehler, denn nicht umsonst werden immer wieder Gesetze vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Ich glaube, das wäre eine zusätzli­che Sicherung und, wie gesagt, auch im Interesse des Bundespräsidenten.

Deswegen könnten wir heute alle mit gutem Gewissen diesem Antrag zustimmen. Wir werden das gerne machen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


12.24.35

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die absurde Situation ist ja schon geschildert worden, die entstehen kann, wenn wir einen Staatsvertrag eingehen und dieser innerhalb von Österreich verfassungswidrig und deswegen nicht umsetzbar wäre. Das ist übrigens eine ähnlich absurde Situation, wie die, dass wir momentan oft völkerrechtliche Verträge eingehen und diese, nur weil wir es nicht wollen, dann in der österreichischen Gesetzeslage auch nicht umsetzen. Beide Situationen sind also sehr absurd, und deswegen hat Kollege Stefan vollkom­men recht.

Diese Idee trifft bei uns prinzipiell auf offene Türen. Sie ist vollkommen richtig, weil es absolut keinen Sinn macht, dass wir Verträge eingehen und nachher die Problematik haben, dass wir sie nicht umsetzen können.

Woran wir uns bei dem Gesetzesvorschlag stoßen – ich habe es im Ausschuss auch schon begründet –, ist die Frage, wie viele Abgeordnete das Recht haben, dies zu for­dern. Sie haben auch schon gesagt, dass man darüber ohne Weiteres diskutieren könn­te. Ich halte 20 Abgeordnete einfach für systemwidrig. Es sind an und für sich die Si­tuationen innerhalb des Parlaments – also wenn etwa eine geheime Abstimmung ver­langt wird und so weiter –, für die 20 Abgeordnete vorgesehen sind. Ich halte die Drit­telbeschwerde für sinnvoll und finde, dass das systemisch der richtige Ansatz wäre. Deswegen haben wir dem Antrag jetzt hier nicht zugestimmt.

 


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