Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 69

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Ich glaube auch, dass ein Gutachten vom Verfassungsdienst grundsätzlich helfen kann, wobei ich auch dazu sagen muss: Wenn ich die Reden von den Kollegen Cap und Gerstl hier höre, dann verliere ich auch ein wenig den Optimismus, denn ich glau­be schon, dass es wichtig ist, dass wir da endlich weitermachen. Das mit dem „neben­bei“ machen stimmt halt auch nicht, Herr Kollege Gerstl: Das Thema diskutieren wir wirklich schon länger, in mehreren Runden, der Kollege Stefan hat es öfters im Verfas­sungsausschuss angesprochen und eingebracht.

Das heißt: Wir müssen hier zu einer Lösung kommen, und vielleicht hilft ja dieses Gut­achten des Verfassungsdienstes. Der Rechtsvergleich ist so spannend, weil es wirklich viele Länder gibt, die das haben. Die Franzosen haben es genauso. Denn es ist eben richtig und wichtig, dass man hier auch eine präventive abstrakte Normenkontrolle ma­chen kann.

Ich bleibe einmal optimistisch. Ich hoffe, dass Sie uns nicht, wie so oft in vielen an­deren Bereichen auch, enttäuschen. Ich glaube, es ist eine wichtige Sache, und wir sollten das daher auch dementsprechend hinkriegen. (Beifall bei den NEOS.)

12.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


12.26.42

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Stefan hat einige gute Argumente angeführt, warum es durchaus sinnvoll ist, eine Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof vorzusehen. (Abg. Stefan: So wie immer!)

Er hat aber auch angeführt, dass es durchaus auch Gegenargumente gibt, vor allem aus systematischen Erwägungen heraus. Auch ich halte diese Regelung aus systema­tischer Sicht für problematisch und sehe einige Fragen, die noch offen sind und die man daher durchaus auch noch weiter diskutieren muss. Dafür ist eine wissenschaft­liche Expertise natürlich eine gute Basis.

Wo sehe ich aus systematischer Sicht Probleme? Ich möchte dabei den bereits ange­sprochenen Aspekt, wie viele Abgeordnete einen Antrag stellen können, beiseitelassen und möchte einen anderen Aspekt ansprechen. Dem Verfassungsgerichtshof kommt ja unter anderem die Aufgabe zu, Staatsverträge auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wie die Entscheidungen über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Gesetzwid­rigkeit von Verordnungen erfolgt auch die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen immer nur in Form einer nachprüfenden Normenkontrolle. Eine Vor­abprüfung von Staatsverträgen würde eben eine Abweichung von diesem Prinzip be­deuten und wäre vor dem Hintergrund der Gewaltentrennung problematisch.

Legislative ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sondern des Parlaments und soll auch hier bleiben. Der Verfassungsgerichtshof soll nicht an die Stelle des de­mokratisch legitimierten Gesetzgebers treten und damit die gesetzgeberische Kompe­tenz des Parlaments aushöhlen.

Noch ein Aspekt kommt hinzu, meine sehr geehrten Damen und Herren, und unter­streicht die Systemwidrigkeit des vorliegenden Vorschlags: Die nachprüfende Normen­kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof erfolgt jeweils im konkreten Einzelfall. Ei­ne Kompetenz zu einer generellen Rechtsbegutachtung kommt dem Verfassungsge­richtshof eben nicht zu. Dazu gibt es den Verfassungsdienst und das Völkerrechts­büro. Dem im Bundeskanzleramt angesiedelten Verfassungsdienst kommt eine umfas­sende Gutachtertätigkeit zu. Er begutachtet sämtliche Gesetzes- und Verordnungs­entwürfe aus den Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht. Natürlich kann auch auf die Kompetenz des Völkerrechtsbüros zurückgegriffen werden.

 


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