Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 71

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vor allem auch der Frage, in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen das überhaupt angedacht werden könnte.

Ich sehe im Moment keine Notwendigkeit für einen einschneidenden Systemwechsel, deswegen gibt es unseren Antrag. Dazu wird es entsprechende Gutachten geben. Daher schauen wir, was uns die Experten liefern, und wir werden das dann nach Vor­liegen in der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses auch entsprechend disku­tieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.33

12.33.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 3, zunächst über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1023 der Beilagen hinsicht­lich des Antrages 823/A zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1023 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Erarbeitung von wissenschaftlichen Grund­lagen zu dieser Thematik.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen. (E 129.)

12.34.324. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1007/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1024 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Damit kommen wir zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


12.34.59

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Wo­rum geht es? – Es geht eigentlich um ein altes Thema, und unser Antrag ist jetzt auch schon ein Jahr alt, aber es ist gerade jetzt sehr aktuell. Es geht um die Bedarfsorien­tierte Mindestsicherung und darum – und jetzt sind wir beim Verfassungsausschuss –, dass es noch immer keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Darüber gibt es unter­schiedliche Auffassungen, vor allem in Bezug auf die Zuständigkeit. In der Verfassung ist zwar das Armenwesen geregelt, aber die Mindestsicherung, die ehemalige Sozial­hilfe, läuft über die Länder, wir kennen die Artikel-15a-Vereinbarung. Gerade jetzt vor dem Hintergrund, dass diese Artikel-15a-Vereinbarungen neu verhandelt werden, dass es darum geht, wie die Mindestsicherung für Menschen, die in Österreich darauf ange­wiesen sind, neu gestaltet wird, wäre es wichtig, über bundeseinheitliche Standards und über eine bundeseinheitliche Regelung nicht nur nachzudenken, sondern sie auch verstärkt anzugehen. Insofern trifft der Antrag gerade jetzt zeitlich den Punkt bezie­hungsweise den Rahmen, um den es geht.

Worum geht es inhaltlich? – Außer um eine bundeseinheitliche Regelung geht es da­rum, dass diese Mindestsicherung die letzte Masche im Sozialnetz ist, die ganz fest halten muss. Diese letzte feste Masche im Sozialnetz soll von Vorarlberg bis zum Bur­genland gleich geregelt sein, denn Menschen, die darauf angewiesen sind, sollen gleich behandelt werden und sollen zumindest auf gewisse Mindeststandards zurück­greifen können. Eine derartige Regelung in einem Verfassungsgesetz würde außerdem


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