Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 72

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

auch gewährleisten, dass Menschen einen Rechtsanspruch darauf haben. Das heißt, dass das Individuum, der Einzelne, die Einzelne auch einen entsprechenden Rechts­weg einschlagen kann, wenn gewissen Dingen nicht Folge geleistet wird. Das heißt, es wird auch eine Ermächtigung des Einzelnen und der Einzelnen garantiert.

Insgesamt bedauere ich sehr, wie die Debatte zur Artikel-15a-Vereinbarung um die Mindestsicherung derzeit verläuft. Sie geht nämlich nicht darum, zu schauen, woran es hakt, an welchen Themen man ganz konkret ansetzen müsste, um Menschen da he­rauszuhelfen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir nicht wollen, dass Menschen in die Mindestsicherung kommen und in der Mindestsicherung bleiben, dass sie von diesem wenigen Geld abhängig sind beziehungsweise auch wenig Möglichkeiten ha­ben, da herauszukommen. Wir müssen uns darum kümmern, dass es Wege gibt, aus der Mindestsicherung heraus wieder ins Arbeitsleben, ins Erwerbsleben zurückzukom­men.

Da gibt es keinen Unterschied zwischen sogenannten einheimischen Österreicherin­nen und Österreichern und anerkannten Asylwerberinnen und Asylwerbern. Derzeit ist die Debatte um die subsidiär Schutzberechtigten heiß. Wir können bei Menschen, die aus legalen Gründen hier aufhältig sind, hier leben, ihren Lebensmittelpunkt hier haben und auf die Mindestsicherung angewiesen sind, keinen Unterschied machen, sondern wir müssen schauen, dass alle aus der Mindestsicherung herauskommen. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu sind entsprechende Bildungsangebote, eine Ausbildungsgarantie und soziale Beratung nötig, und die brauchen alle, egal ob sie hier geboren sind oder nicht hier ge­boren sind, sondern quasi künftige Österreicherinnen und Österreicher sind. Also schauen wir doch mehr darauf, dass Menschen, die von Armut gefährdet sind, die auf dieses Geld angewiesen sind, es schaffen, mit Zuverdienstgrenzen, mit sozialer Be­ratung, mit mehr Schulung und Ausbildung herauszukommen. Diese Unterstützung brauchen sowohl diejenigen, an die das sozusagen weitervererbt wurde, die immer wieder in die Mindestsicherung kommen, als auch die, die neu ins Erwerbsleben eintre­ten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.

 


12.38.55

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Es ist auch mir eine große Freude und Ehre im Namen meiner Kollegin Marianne Gusenbauer-Jäger die Berufsschule 7 aus Linz, die jetzt gerade wie­der gegangen ist, zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber nun zum Antrag: Der Antrag von Kollegin Schwentner intendiert auf eine Neufas­sung des Kompetenztatbestandes des Armenwesens im Artikel 12 der Bundesverfas­sung. Wir wissen, dass die BMS und deren Neugestaltung derzeit verhandelt werden. Diesen Montag waren die ersten Verhandlungen mit allen zuständigen Sozialräten im Sozialministerium, denn wir wissen, dass die Artikel-15a-Vereinbarung Ende des Jah­res ausläuft. Es wird diesbezüglich am 25. April die nächste Verhandlungsrunde sein, daher ist es, denke ich, ein wichtiger Aspekt, das auch mit den Soziallandesräten wei­terzuentwickeln.

Wir von der SPÖ streben genauso eine Bundesregelung an. Eine Beibehaltung des derzeitigen Kompetenzbestandes ist nicht zielführend, da eine Grundsatzgesetzge­bung des Bundes und eine Ausführungsgesetzgebung der Länder bestehen.

Nach der derzeitigen Lehre – und so wie es derzeit auch gelebt wird – wäre das Grund­satzgesetz im Bund so eng auszulegen, dass die Länder trotzdem Gestaltungsmöglich-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite