Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 74

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tuation, die wir bereits haben, dass nämlich Anreize gesetzt werden, um aus dem Motiv der Mindestsicherung den Wohnsitz zu wechseln. Das heißt: Diese föderalistische Au­tonomie verschärft Probleme, die bereits bestehen.

Darüber hinaus machen die Länder, das, was sie jetzt tun, nicht aus dem Motiv heraus, zu sparen, sondern vermischen die Zuwanderungsfrage und die Mindestsicherungs­frage, um Zuwanderer aus dem eigenen Bundesland in andere Bundesländer wegzu­schubsen. Sie gehen das Problem also nicht von der Wurzel an, und Bundesländer, die bei leeren Kassen einfach beim Finanzminister anklopfen müssen, haben schon gar kein Interesse daran, die Mindestsicherung wirtschaftlich zu führen und daran zu arbeiten, die Menschen wieder in den Arbeitsprozess zu bekommen.

Daher gehört die Mindestsicherung bundeseinheitlich geregelt. Es soll gleichzeitig da­rüber gesprochen werden, wie eine Mindestsicherung aussehen muss, damit die Men­schen einen sinnvollen Erwerbsanreiz haben und allfällig verdiente Beträge nicht eins zu eins zur Kürzung der Mindestsicherung führen, sodass jedenfalls für eine Anfangs­phase ein Interesse daran besteht, eine Tätigkeit aufzunehmen.

Es gehört darüber diskutiert, wie viel und in welcher Form die Mindestsicherung in Form von Sachleistungen gewährt werden kann, damit die Leistung tatsächlich dort an­kommt, wo sie hingehört. (Zwischenrufe beim Team Stronach.)

Schlussendlich möchte ich noch auf eine Forderung des Rechnungshofes hinweisen: Wiederholt hat der Rechnungshof gefordert, dieses Nebeneinander von Notstandshilfe und Mindestsicherung aufzuheben. Wir haben im Bereich der Mindestsicherung sehr viele Behörden, die eingreifen und oft nicht voneinander wissen – da weiß die Linke nicht, was die Rechte tut. Wir produzieren mit einem komplizierten System Ineffizi­enzen und brauchen das Geld in der Bürokratie, das nachher nicht bei den Menschen ankommt.

Daher wäre es absolut lohnenswert, sich der Mindestsicherungsfrage bundeseinheitlich zu nähern. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.46


Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort. – Bitte.

 


12.46.24

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Beim gegenständlichen Antrag der Grünen – es wurde auch schon erwähnt – geht es, wie bei vielen anderen Dingen, die von den Grünen kommen, um eine Zentralisierung. In dem Fall geht es um eine Zentralisierung des Ar­menwesens und ganz im Konkreten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

Ich kann seitens der ÖVP dazu sagen, dass wir diese Forderung entschieden ableh­nen, weil gerade die Sozialhilfe möglichst dezentral und bürgernah erbracht werden soll. Wer kann das besser als unsere Kommunen und die Länder?

Darüber hinaus – und das führt ja dieser Antrag aus – ist die gewählte Formulierung derartig weitläufig, dass man darunter die Leistungen sämtlicher Bereiche des Sozial- und Wirtschaftsbereiches subsummieren könnte, die alle zentral vom Bund zu erbrin­gen wären. Auch das wollen wir auf keinen Fall!

Grundsätzlich stehen wir bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu diesem Re­gelungsmechanismus, den es derzeit gibt, nämlich die Artikel-15a-Vereinbarung. Hier muss man ansetzen, und das möchte ich auch tun.

Der Sozialminister hat den klaren Auftrag, mit den Ländern eine neue 15a-Vereinba­rung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung auszuhandeln. Das Ziel in diesem Be-


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