eben nicht zulassen wollen, dass Entscheidungsfindungen ausschließlich in der Europäischen Union stattfinden, zum Nachteil unserer Bürger. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)
15.09
Präsidentin Doris Bures: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.
Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte.
15.10
Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nur Bares ist Wahres – wer kennt ihn nicht, den Spruch, der die Bedeutung von Bargeld so einleuchtend und unmittelbar unterstreicht? Bargeld hat eine wichtige psychologische Funktion. Es spielt im gesellschaftlichen Leben immer noch eine sehr bedeutende Rolle, und es ist ein unerlässlicher Bestandteil des Geldsystems.
Das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in das Bargeld war schon in Schilling-Zeiten groß und ist es nach wie vor. Dies wird auch durch den Umstand belegt, dass rund 90 Prozent aller Geschäfte nach wie vor in bar abgewickelt werden.
Dieses Vertrauen in das Bargeld und in den baren Zahlungsverkehr ist auch aus unserer Sicht durchaus schützenswert. (Demonstrativer Beifall des Abg. Strache.) Darum denkt auch niemand, so meine ich, Herr Klubobmann Strache, im Hohen Haus daran, einer Abschaffung des Bargelds seine oder ihre Zustimmung zu geben. (Abg. Strache: Auf der Europäischen-Unions-Ebene!)
Wir werden uns gegen jede Initiative, die auf die Abschaffung von Bargeld abzielt, aussprechen. Die legale Verwendung von Bargeld darf auch nicht durch den sinnvollen und notwendigen Kampf gegen illegale Geschäfte eingeschränkt werden.
Es ist wohl unbestritten, dass die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Finanzierung des Terrorismus – das heißt, die Verwendung und das Einschleusen von Bargeld aus illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf – legitim, notwendig und sinnvoll ist.
Eine Verankerung des Bargeldes in der Verfassung ist allerdings aus unserer Sicht sinnlos, da es sich hier um eine europäische Angelegenheit handelt und Europarecht über dem österreichischen Verfassungsrecht steht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na eben deshalb! Da wissen wir eh schon, was es geschlagen hat! – Abg. Kassegger bewegt einen Arm schlangenförmig in verschiedene Richtungen.)
Wir vertrauen auf den Finanzminister, der sich in den Verhandlungen in Brüssel für den Erhalt des Bargeldes einsetzen muss und dies auch zugesagt hat. (Abg. Strache: Es geht um eine Absichtserklärung Österreichs!) Das Entscheidende in der Frage ist nämlich, dass man in den jeweiligen europäischen Gremien das Bargeld verteidigt. Das ist geschehen, und es ist auch erfolgreich geschehen. Das sieht auch der ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Othmar Karas, so, der meint, dass nicht jeder Brief an das Christkind in die Verfassung gehört. (Abg. Strache: Das heißt, wir werden die Sozialpartner aus der Verfassung herausnehmen! Also den Bargeldwunsch sehen Sie als Wunsch ans Christkind …!)
Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass wir vor nicht einmal einem Monat einen Entschließungsantrag beschlossen haben, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird – ich zitiere – „sich auf allen Ebenen der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keinen Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.“ (Abg. Walter Rosenkranz: Aber welche Scheingröße?)
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