Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 118

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Mai 2015 eine Anfrage an den Herrn Finanzminister bezüglich des Bargeldes gemacht. Das heißt, mit der aktuellen Kandidatur von Norbert Hofer für die Präsidentschaftswahl hat das überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Strache: Das ist der bes­te Kandidat! Der schaut aufs Bargeld!)

Herr Kollege Feichtinger, würden Sie die Meldungen der Parlamentskorrespondenz aufmerksamer lesen, dann wüssten Sie das auch.

Das Bargeld hat – wie wir heute schon gehört haben – eine extrem hohe Bedeutung für die österreichische Bevölkerung. Im Sinne einer Vertrauensbildung sollten weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten. Daher hat unser Bundespräsidentschaftskandidat Nor­bert Hofer am 24. Februar 2016 einen Antrag betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr ein­gebracht. (Abg. Strache: Um … zu überprüfen! Das ist doch gut!) Das Recht auf Bar­zahlung soll damit als Staatszielbestimmung verfassungsrechtlich verankert werden. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach. – Abg. Strache: Da sieht man jetzt, wie die Par­teien sich verhalten!)

Abgesehen von den derzeit schon bestehenden Beschränkungen – zum Beispiel im Steuerrecht –, die wir auch für richtig befinden, soll zum Schutz der Freiheit des Ein­zelnen das Bargeld keinerlei weiteren Einschränkungen unterworfen werden. Die von der EU geplante Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die Einführung von Bargeldli­mits sind keine vertrauensbildenden Maßnahmen. Auch OeNB-Gouverneur Nowotny hat sich im EZB-Rat gegen die Abschaffung der 500-Euro-Scheine ausgesprochen.

Die verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzahlung wäre ein wichtiges Signal an die österreichische Bevölkerung und würde die Bargelddebatte sofort been­den. So wie wir alle gemeinsam am 26. November letzten Jahres im Plenum einen All­parteienantrag zur Evaluierung des Bundesheer-Sparkurses angesichts der sicherheits­politischen Herausforderungen zustande gebracht haben, müsste das wohl auch beim Bargeld möglich sein.

Unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzie­rung wird immer wieder versucht, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken. Beim Bargeld wird so getan, als gäbe es in der digitalen Welt überhaupt keine Kriminellen und keine Terroristen. Wenn wir schon bei der Geldwäsche sind, darf ich darauf hin­weisen, dass in Österreich auch über Steuererklärungen Gelder weißgewaschen wer­den, indem fingierte Gewinne versteuert werden. Da würde ich mir auch mehr Sensi­bilität aufseiten der Finanzverwaltung wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ohne Bargeld könnte per Knopfdruck eine Zwangssteuer auf Sparguthaben eingeführt werden, wie das damals im Jahr 2013 in Zypern geschehen ist. Ohne Bargeld wären die Sparer den Negativzinsen der Banken schutzlos ausgeliefert, weil die Sparer das Geld nicht mehr beheben könnten.

Ich darf mit einem Zitat von Benjamin Franklin enden: „Wer die Freiheit aufgibt, um Si­cherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“

Unterschreiben Sie die Petition unseres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer zur Rettung des Bargelds! (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

15.23


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 


15.23.28

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Wenn wir hier schon mitten im Wahlkampf sind, dann möchte ich darauf hinweisen, dass, wenn einer der Prä-


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