Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 117

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aber vielleicht waren Sie ja bei dieser Debatte wie so oft nicht da, das kann natürlich auch sein. (Abg. Strache: Lieb, sehr liebenswürdig, aber nicht schützend! Das ist ein liebenswürdiger Antrag, aber nicht schützend!)

Es gibt eine sehr klare politische Willensbildung des österreichischen Parlaments, dass man das Bargeld weiterhin haben will. Auch die Diskussion auf europäischer Ebene wird verdreht. (Abg. Strache: Man wollte sich das Hintertürl zum Bargeld-Abschaffen offen lassen! Wie so oft!) Es gibt eine ganz klare Kernaussage des Europäischen Parlaments, dass die Abschaffung des Bargeldes nicht zur Diskussion stand. Sie wäre auch mit dem geltenden Unionsrecht nicht vereinbar. Euro-Banknoten und Euro-Mün­zen sind unionsrechtlich als gesetzliches Zahlungsmittel abgesichert. Es besteht eine unionsrechtliche Verpflichtung zur fortlaufenden Ausgabe von Euro-Münzen und -Bank­noten. Die Frage nach der politischen Willensbildung ist somit klar beantwortet.

Die einzige Frage, die noch bleibt: Braucht es eine verfassungsrechtliche Bestimmung dafür, macht das Sinn? – Da kann man grundsätzlich verfassungsrechtliche Fragestel­lungen diskutieren: Was ist denn Aufgabe der Verfassung? – Die Kernaufgabe der Ver­fassung in Österreich ist schon jene, die Ordnungsprinzipien zu definieren, die Zustän­digkeiten – Bund, Länder, Gemeinden – und die Freiheitsrechte zu definieren. (Abg. Strache: Die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger zu definieren!) – Genau die sind ja definiert, gar keine Frage!

Deshalb ist es aus unserer Sicht eine zulässige Diskussion, und der Vertagungsantrag im Verfassungsausschuss war somit auch richtig. Wir sehen keine Notwendigkeit einer Fristsetzung, weil dieses Thema ruhig und sachlich und auf juristisch hohem Niveau zu diskutieren ist.

Als ich mich jetzt auf die Debatte vorbereitet habe, ist mir noch folgender Gedanke gekommen: Unser Bundespräsidentschaftskandidat Dr. Andreas Khol ist tatsächlich der beste Kandidat für dieses Amt, weil er gelernter Verfassungsjurist ist. (Ironische Hei­terkeit der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Und gerade in dieser Debatte sieht man, wie wichtig verfassungsrechtliche Fragestellungen sind. (Abg. Strache: Das nützt nur nichts, wenn das Bargeld in der Verfassung nicht geschützt wird!)

In diesem Sinne sehen wir keine Notwendigkeit für diese Fristsetzung und werden die­sen Fristsetzungsantrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.17


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


15.17.20

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zu den Ausführungen des Kollegen Feichtinger von der SPÖ möchte ich vorweg ein paar Anmerkungen machen: Wehret den Anfängen! (Abg. Feichtinger: Das sagen ausgerechnet Sie!) Beim EU-Beitritt hat man uns auch versprochen, dass das Bankgeheimnis unantastbar ist. Und was haben Sie gemacht, Herr Kollege Feichtinger von der SPÖ? – Letztes Jahr haben die Regie­rungsparteien das Bankgeheimnis abgeschafft. So schauen Versprechen Ihrer Partei aus, Herr Kollege! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Zu Ihren verfassungsrechtlichen Ausführungen, Herr Kollege Feichtinger: Sie waren sich nicht zu schade, die Taxikonzessionen für einen gewissen Zeitraum in den Verfas­sungsrang zu erheben. (Abg. Feichtinger: Reden wir übers Bargeld!) Die Taxikonzes­sionen sind für Sie offenbar wichtiger als das Bargeld. (Beifall bei FPÖ und Team Stro­nach.)

Für den Kollegen Feichtinger ist Populismus offenbar das, was die Bevölkerung möch­te, und dagegen verwahren wir uns auf das Schärfste. Im Übrigen haben wir bereits im


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