Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 120

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Hören Sie wirklich einmal auf mit der Verunsicherung der Bevölkerung, mit dem Schü­ren von Ängsten über die Abschaffung des Bargelds, woran in diesem Lande und in der Europäischen Kommission wirklich niemand ernsthaft denkt, niemand darüber nach­denkt! (Abg. Walter Rosenkranz: Es gibt mehr Bürger als Verfassungsrechtler! – Abg. Darmann: In welcher Welt leben Sie überhaupt? – Abg. Strache: Überwachungsstaat à la Grüne!)

Wenden wir uns in diesem Lande wirklich – und das ist ein Appell an alle Parteien hier in diesem Hohen Haus – wichtigeren Themen zu, von Kriegsflüchtlingen über Steuer­flüchtlinge – und da war die Einschränkung des Bankgeheimnisses ein wichtiger Bei­trag – bis hin zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit!

Aber noch einmal: Hören Sie auf mit dem Schüren von Ängsten in der Bevölkerung! Hören Sie auf, vom gläsernen Menschen zu sprechen! Hören Sie auf, Ihre Anti-EU-Kampagnen zu fahren! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

15.28


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


15.28.42

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Eines hat die Debatte jedenfalls gebracht: Kollege Hanger hat uns erklärt, wieso die ÖVP glaubt, dass An­dreas Khol der beste Präsidentschaftskandidat ist, nämlich weil er ein namhafter Ver­fassungsjurist ist. Ich habe ja nach der „ZiB 2“ geglaubt, dass es daran liegt, weil er Bernie Sanders so toll findet, dass Sie deswegen der Meinung sind, dass er ein so großartiger Kandidat ist. (Abg. Hanger: Es gibt mehrere Gründe! Es gibt viele Gründe!)

Ich glaube, dass das, was Kollege Feichtinger gesagt hat, man solle nicht jeden Brief ans Christkind in die Verfassung schreiben, schon seine Berechtigung hat. Das hat auch der ÖVP-Delegationsleiter Karas schon gesagt, und auch Klubobmann Lopatka ist zum Glück draufgekommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Die Frage ist eben, wie wir mit unserer Verfassung umgehen. Wenn man sich dieses geflügelte Wort vor Augen führt, das man unter Verfassungsjuristen kennt, nämlich die „Ruinenhaftigkeit“ des österreichischen Verfassungsrechts, dann weiß man, wie oft die Verfassung in der Zweiten Republik novelliert wurde, nämlich schon 113 Mal. Wir ha­ben knapp tausend Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen oder andere Ver­fassungsgesetze. (Abg. Walter Rosenkranz: Artikel 1: Das Recht geht von … aus!)

Sie brauchen sich nur anzuschauen: Im Jahr 1994 wurden allein vier Verfassungsno­vellen gemacht, in den drei folgenden Jahren jeweils drei. Das heißt, wir gehen mit un­serer Verfassung so um, wie es uns gerade passt. Jeder wirft irgendetwas ein und sagt, das hätte er gern in der Verfassung.

Ein Punkt, in dem Kollege Fuchs recht hat, ist, dass SPÖ und ÖVP das auch immer gemacht haben, solange sie eine Verfassungsmehrheit hatten – das ist vollkommen richtig –, von den Taxikonzessionen angefangen. Da gibt es noch ganz viele Schman­kerln, die da auch drinnen sind. (Abg. Kassegger: Zwangsmitgliedschaft in den Kam­mern!) Solange das funktioniert hat, haben sie das auch immer gemacht. Es gibt das Zollrechts-Durchführungsgesetz, Abfallwirtschaft, alles Mögliche in der Verfassung. Al­so insofern würde es wahrscheinlich gar nicht schaden, wenn man noch etwas, was nicht notwendigerweise hineingehört, auch noch dazuschreibt.

Ich glaube, dass es nicht notwendig ist, dass man … (Abg. Rädler: Die Verfassung in die Verfassung!) – Die Verfassung in die Verfassung? – Ja, das ist ein guter Vorschlag, Herr Kollege Rädler. Das diskutieren wir dann vielleicht einmal im Verfassungsaus­schuss. Das wäre ähnlich unsinnig.

 


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