Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 150

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hen. Das ist ein weiterer Bereich, dem wir uns verstärkt widmen müssen. Vor allem ist das kein Problem mehr, das weit weg von uns ist, denn mit der ganzen Fluchtproble­matik beziehungsweise mit den Flüchtlingen kommen diese Probleme auch zu uns nach Österreich, und wir werden uns auch mit diesen zukünftig sehr wohl befassen müssen.

Die Probleme der Mehrfachehen führen ja in Deutschland auch schon zu massiven Auswüchsen. Ich möchte hier aus einem Artikel der „Welt“ zitieren, wo geschrieben steht:

„Vielehen durch Sozialstaat finanziert. Während es in arabischen Ländern selbstver­ständlich ist, dass Männer für den Unterhalt einer Zweit- oder Drittfrau aufkommen (…), übernehmen das in Deutschland die Jobcenter.“ Nach Auffassung der Berliner Job­center bleibe ihnen rechtlich jedoch keine andere Wahl, denn Muslimen offizielle Biga­mie nachzuweisen sei sehr schwierig. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen, was da in Deutschland schon längst offen geschieht, welche Auswüchse es da gibt. Es wird daher nicht mehr allzu lange dauern, bis das auch in Österreich der Fall sein wird, und dem muss natürlich rechtzeitig entgegengewirkt werden.

Ich möchte hier aus einem Artikel der „Kronen Zeitung“ vom 2. Februar dieses Jahres zitieren: „Muslime mit Zweitfrau: Bis zu 3 000 € Sozialhilfe“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann es wirklich nicht sein! Darauf müs­sen wir unser Augenmerk legen. Ich hoffe, dass es in diesem Zusammenhang Einigkeit zwischen allen Frauensprecherinnen, zwischen allen Parteien in diesem Haus gibt, denn es kann nicht sein, dass der Sozialstaat hier auf diese Weise ausgenützt wird, wo es dann eben bis zu 3 000 € Sozialhilfe für Muslime mit Zweitfrauen oder mehr Frauen gibt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


17.21.55

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Aufgabe des Staates ist es, für Sicherheit zu sorgen. Und wenn wir über Frauen auf der Flucht diskutieren, dann kommen wir natür­lich auch in Themenbereiche, wo wir schreckliche Beispiele hören, etwa aus diversen Kriegsgebieten oder auch aus Gebieten in Afrika. Es geht dabei, das ist vorhin schon erwähnt worden, von Zwangsheirat bis hin zum Menschenhandel – Kind und Frau als Ware. Da müssen wir natürlich international wirkungsvoll gegensteuern, und daher auch dieser Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, international tätig zu werden.

Aber auch das Flüchtlingsthema ist unmittelbar mit diesem Punkt verbunden. Ich sage: Wirksame Hilfe kann man nur dann leisten, wenn sie im Bereich des Möglichen ist, wenn der einzelne Staat nicht überfordert ist. Und darum ist es wichtig, dass wir ent­sprechende Maßnahmen setzen und unterscheiden, ob jene, die zu uns kommen, an Leib und Leben bedroht sind oder nur Menschen sind, die sich irgendwo in einem fer­nen Land ein besseres Leben versprechen. Wenn wir alle aufnehmen, werden wir kei­nem wirklich helfen können. Darum muss man da unterscheiden und notfalls auch den einen oder anderen, der die Bedrohung nicht nachweisen kann, zurückschicken, damit die Sicherheit im Lande selbst aufrecht bleibt.

Wenn wir von Sicherheit und von Hilfe sprechen, muss man auch sagen, dass es be­sonders wichtig ist, auf Frauen und Kinder Rücksicht zu nehmen. Die Zahl der asyl­suchenden Frauen ist vom Jahr 2006 auf das Jahr 2014 gesunken, waren es 2006


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