Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 160

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halten hat und gesetzliche Regelungen und Bestimmungen einfach außer Acht gelas­sen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch wenn diese Regierung jetzt Stück für Stück unsere Forderungen, freiheitliche For­derungen, übernimmt, tragen Sie doch die Verantwortung dafür. Die Probleme schön­zureden, so wie das gestern hier in diesem Haus passiert ist, ist keine Lösung, denn wenn alles in Ordnung ist, dann frage ich Sie: Warum steht denn dieses Zelt in Schär­ding überhaupt noch? Warum brauchen wir es denn überhaupt noch? (Beifall bei der FPÖ.)

Der Abbau dieses Transitzeltes würde das Sicherheitsgefühl der Menschen massiv steigern und die Verunsicherung beenden. In diesem Lichte betrachtet ist der Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung über die Anwendung und Vollziehung der ge­setzlichen Grenzschutz- und Asylbestimmungen lediglich ein Akt der Notwehr, den es zu setzen gilt.

Geschätzte Damen und Herren, in einer Demokratie kann die Einbindung der Bevölke­rung bei der Entscheidungsfindung wohl nie ein schlechter Punkt sein, kann doch wohl nie ein Fehler sein. (Beifall bei der FPÖ.)

18.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. – Bitte.

 


18.02.34

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kol­legen! Zu meinem Vorredner: Sie müssen schon unterscheiden lernen, was eine Ver­waltungsübertretung und was Strafrecht ist – immerhin sind Sie auf die Verfassung und die Gesetze der Republik angelobt. Aber darüber können wir bei Gelegenheit einmal diskutieren.

Worum es beim vorliegenden Antrag tatsächlich geht, ist der Wunsch des Team Stro­nach nach einer Volksbefragung zur Verabschiedung eines Gesetzes über die Einhal­tung von Gesetzen. Das mag ein bisschen skurril klingen. Frau Abgeordnete Dietrich hat das im Hauptausschuss als eine Idee ihres Klubobmanns bezeichnet. (Abg. Lugar: Ich bin gleich dran, nur ein bisschen Geduld!) – Ja, ja, ich zitiere ja nur aus der „Parla­mentskorrespondenz“. – Klubobmann Lugar hat im November das Gefühl der Gesetz­losigkeit empfunden und ist deshalb auf die Idee gekommen, eine Volksbefragung zur Einhaltung von Gesetzen zu initiieren.

Frau Abgeordnete Dietrich hat in der Diskussion gesagt – ich zitiere, Herr Klubobmann Lugar –: Das hat sich in der Zwischenzeit jedoch geändert, aber zurückziehen wollen wir den Antrag doch nicht. – Zitatende. Deshalb müssen wir heute darüber diskutieren.

Da wir die Thematik der Grenzsicherung inhaltlich seit Wochen und Monaten auf dem Tapet haben, auch gestern und heute, möchte ich nur auf die Bestimmungen der Bun­desverfassung eingehen. Im Artikel 49b B-VG ist eindeutig geregelt, unter welchen Vo­raussetzungen und zu welchen Themen eine Volksabstimmung stattzufinden hat. Ein zentraler Punkt ist die Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung.

Also: Sie können nicht die Menschen fragen, ob sie Gesetze einhalten wollen oder nicht (Abg. Lugar: Da geht es um eine Volksbefragung! Kennen Sie den Unterschied nicht?!), sondern Sie können die Bundesgesetzgebung in Anspruch nehmen. Das geht nur, wenn Sie ein Gesetz einbringen, in dem Sie formulieren, dass Sie für die Einhal­tung von Gesetzen eintreten.

Wie auch immer, wir haben hier die politische Diskussion. Es ist ein etwas skurriler An­trag. Sie haben als Team Stronach, als gewählte Mandatare, alle Mittel des Parlamen-


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