den Stellungnahmen eingeholt. Dann ging es in den Unterrichtsausschuss, von dort ging es an den Unterrichts-Unterausschuss, und dort ist es dann irgendwo umgekommen.
Diese Initiative hat allerdings – was man leider nicht von allen verlangen darf – so viel Sitzfleisch und so viel Kraft, dass sie nicht aufgibt. Es sind dann weitere Initiativen entstanden und das Ganze ist wieder an das Parlament herangetragen worden. Und was nun passiert, ist total treffend dafür, wie wir dann auch in unseren Ausschüssen arbeiten. Wir haben jetzt die Stellungnahmen des Unterrichtsressorts bekommen.
Das Privatschulgesetz wurde 1962 beschlossen, da gab es in einem sehr geringen Ausmaß Privatschulen, und die Problemstellungen, mit denen die Privatschulen heute kämpfen, waren damals noch unbekannt. Wenn man jetzt dieses Privatschulgesetz ändern möchte – und die Initiative fordert das –, antwortet das entsprechende Ressort, eine Änderung ist nicht notwendig, denn das Gesetz ist ohnehin in Funktion, läuft für konfessionelle Privatschulen und so weiter; das Ressort geht dabei aber gar nicht auf die eigentliche Forderung der Bürgerinitiative ein und verweist dann – und das ist jetzt natürlich der Ober-Gag – auf den Föderalismus, also auf die fehlende Teilkompetenz bei den Pflichtschulen. Nur weil diese fehlende Teilkompetenz bei den Pflichtschulen nicht gegeben ist, hat dieses Thema offensichtlich auch im Jahre 2011 keine ernsthaftere Behandlung erfahren.
Was passiert jetzt im Unterrichtsausschuss? – Ich möchte jetzt einmal kurz vom Optimisten zum Pessimisten werden. Da im Bildungsbereich sehr wenig passiert, wird es mutmaßlich wieder im Unterausschuss des Unterrichtsausschusses landen – wir haben jetzt regulär noch bis 2018 eine Legislaturperiode –, dort wird es regelmäßig vertagt werden. Am Ende oder währenddessen wird es irgendwann zur Kenntnis genommen, und die Initiatorin und Initiatoren erhalten wieder ein halbseitiges Schreiben: Sehr geehrter Initiator, sehr geehrte Initiatorin, wir haben Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen.
Dann werden es bald zehn Jahre sein. Und daran müssen wir arbeiten, dass das in Zukunft nicht mehr passiert. (Beifall bei den NEOS.)
18.45
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
18.45
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich mit der Bürgerinitiative 60, „Gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder“, befassen. Diese Bürgerinitiative fordert den Nationalrat auf, gesetzliche Maßnahmen zu beschließen, um österreichweit gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder zu gewährleisten.
Es sind im Moment zirka 190 000 Kinder und Jugendliche von chronischen Krankheiten betroffen und es soll mit einer Gesetzesinitiative sichergestellt werden, dass diese Kinder und Jugendlichen keine wie immer geartete Diskriminierung in der Schule oder bei Veranstaltungen erleiden müssen. Das ist die Initiative.
Damit hat sich der Petitionsausschuss befasst und es wurden insgesamt vier Stellungnahmen eingeholt: vom Bundesministerium für Gesundheit, vom Bundesministerium für Bildung und Frauen, vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und auch von der Volksanwaltschaft. Es gibt von all diesen Ministerien und von der Volksanwaltschaft eigentlich sehr gute, ausführliche Stellungnahmen.
Das Bundesministerium für Gesundheit geht in seiner Stellungnahme vor allem auf die gültige Gesetzeslage ein, nämlich dass im Ärztegesetz geregelt ist, dass es in den Schulen durch die – wenn sie vorhanden sind – Schulärztinnen und Schulärzte eine Versor-
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