Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 177

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ter. Der Privatgutachter zeigt die Differenz auf. Und was macht das Gericht? – Das Ge­richt sagt: Na ja, Privatgutachter, das sind ja bestellte Gefälligkeitsgutachten! – Das heißt, die Partei hat keine Chance, diese Qualitätskontrolle, die das Justizministerium zuschreibt, in der Realität zu erfüllen. Die Leute bleiben alle auf der Strecke.

Daher wäre es die zentrale Aufgabe, um diesen Missstand in unserem Rechtsstaat zu beseitigen, dass es eine unabhängige Qualitätskontrolle dieser Gutachten gibt, denn sonst stehen wir vor der Situation, dass wir zwar genau Verfahrensregeln festlegen, dass wir genau festlegen, was in einem Urteil zu stehen hat, aber dass nicht festgelegt wird, wie ein Gerichtsgutachten auszusehen hat. Und das ist eine Situation, die gerade Betroffene in dieser schwierigen Lage vor Probleme stellt, die nicht zu bewältigen sind. Und das Ergebnis ist eindeutig: Irgendwann geben alle einmal auf, sind zu Recht vom Leben frustriert und enttäuscht und fühlen sich vom Rechtsstaat und von dieser Repu­blik im Stich gelassen.

Die Antwort des Justizministeriums ist eine Problemleugnung, die ich für unvertretbar halte, da sie einfach negiert, dass wir in einem ganz bestimmten Segment des Rechts­staates ein ernsthaftes Problem haben. Und daher hätte ich es gut gefunden, wenn man diese Petition auch dem Justizausschuss zugewiesen hätte, damit wir das mit dem Herrn Justizminister diskutieren können. Ich bin überzeugt, wenn man mit Justizminis­ter Brandstetter redet, dass er relativ schnell – auch aufgrund seines wissenschaftli­chen Know-hows als Strafrechtsprofessor – erkennt, wo die Probleme liegen, und mög­licherweise sogar dann bereit wäre, darüber nachzudenken. Indem man das wegge­wischt hat, versucht man, sich die Debatte zu ersparen. Wir werden das ohnedies in den Justizausschuss bringen, aber es wäre ein wichtiges Signal auch an die Betroffe­nen gewesen, dass man sie ernst nimmt und dieses Problem zu Ende diskutiert, zu En­de denkt und diese Missstände beseitigt.

Diese Chance hat man vergeben, und dann darf man sich nicht wundern, wenn Bür­gerinnen und Bürger vom Parlament auch enttäuscht sind, weil sie sich in ihren Kern­anliegen nicht ernstgenommen fühlen. Und das Kernanliegen ist einfach die Chance, ein faires Verfahren zu haben und nach einem schweren Unfall auch zu seinem Recht zu kommen.

Wir werden da dranbleiben, aber eigentlich wäre es angemessen gewesen, wenn das Parlament diese Materie auch dem Justizausschuss zugewiesen hätte, damit wir das dort diskutieren können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


19.00.01

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte gleich bei den Aus­führungen meines Vorredners anschließen und zur selben Bürgerinitiative sprechen, zu den Rechten von Unfallopfern. Da kommt es natürlich sehr auf die Qualität der Gut­achter und, damit einhergehend, der Gutachten an. Für viele Opfer ist es ausgespro­chen essenziell, welche Qualität so ein Gutachten hat, ob es inhaltlich korrekt ist, ob unter Umständen Gutachten zu Unrecht nachteilig für die jeweiligen Opfer ausfallen. Das kann absolut existenzielle oder wirklich ausschlaggebende Auswirkungen haben auf die soziale und wirtschaftliche Situation von Unfallopfern. (Präsident Hofer über­nimmt den Vorsitz.)

Diese Bürgerinitiative fordert unter anderem die Verbesserung der Ausbildung, der Zer­tifizierung und der Überprüfung von Gutachtern. Es ist richtig, dass der Justizminister in seiner Anfragebeantwortung sehr umfänglich geantwortet hat, wie der Status quo aus­sieht. Ich meine trotzdem, dass, abgesehen vom Status quo, auch wirklich einiges zu tun ist und einiges weiterzubewegen und zu entwickeln wäre. Die sachliche Überprü-


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