Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 105

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Wir haben uns da jedenfalls nach dem Beamtendienstrecht gerichtet, das aus meiner Sicht eine gute, ausdiskutierte Lösung vorsieht, und die haben wir analog angewendet. Von dort kommen ja auch die Zeiträume – sechs Monate unbedingt, zwölf Monate bedingt. Das ist eine Verkürzung auf die Hälfte dessen, was wir vorher hatten, und ich denke, dass das eine gute Lösung ist.

Wie das dann im Einzelnen tatsächlich erfolgt, wenn es Diskussionen gibt – welche politische oder moralische Komponente da zählt und welcher Maßstab da angelegt wird –, das wird natürlich zusätzlich von jedem einzelnen Klub beziehungsweise jeder einzelnen Fraktion zu regeln sein. Das wird dann natürlich auch im Rahmen der Wahlvorgänge und der diesbezüglichen Entscheidungen die Öffentlichkeit zu berück­sichtigen haben, wie dann nach großen Ankündigungen im Einzelfall umgegangen wird. Da ist der Parameter, der für uns alle gilt: der Wähler, die Wählerin, und das, meine ich, ist ein sehr gutes Kalkül. Daher denke ich, dass wir da einen sehr großen Fortschritt gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


13.34.02

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Von meinen Vorrednern wurde schon erläutert, worum es da im Detail geht, nämlich um eine Änderung der Regelung des Amtsverlustes für Abgeordnete und darüber hinaus jetzt auch für einen viel weiteren Kreis an Personen. Mir geht es nun darum, noch einmal klarzustellen, warum es da überhaupt eine Regelung gibt, die über das hinausgeht, was der Herr Kollege Steinhauser gefordert hat, nämlich: Jede Verurteilung muss dazu führen, dass man das Amt verliert.

Man muss einmal damit beginnen, dass es ein Spannungsverhältnis zwischen dem, was die Justiz macht, und dem, was wir hier machen, gibt; das nennt man auch Gewal­tentrennung. Es ist ganz bewusst von den Schöpfern der Demokratie immer klargestellt worden, dass Abgeordnete – und vor allem auch Oppositionsabgeordnete – einen gewissen Schutz brauchen. Dieser Schutz spiegelt sich in der sogenannten Immunität wider, aber er spiegelt sich eben auch darin wider, dass man sagt: Nicht jede Verurtei­lung führt automatisch zu einem Amtsverlust.

Erstens einmal kann es durchaus Fehler in der Justiz geben; davor ist niemand gefeit. Bei allem Respekt, den ich sehr wohl vor der Justiz habe – auch vor unserer natürlich, in sehr hohem Ausmaß –, gibt es doch Fehler.

Zweitens ist es, wie die historische Erfahrung zeigt, möglich, dass es auch politisch motivierte Entscheidungen gibt, und es gibt auch Delikte, die Meinungsdelikte sind. Unter der Voraussetzung, man würde zum Beispiel einen Kandidaten kurz vor einer Wahl zu einem Monat bedingter – oder auch unbedingter – Strafe verurteilen, wäre er ein halbes Jahr lang gesperrt und könnte nicht zur Wahl antreten. Man könnte also mit diesem Instrument sehr stark in das eingreifen, was der Wähler will. Der Wähler will unter Umständen genau diesen Kandidaten wählen und denkt sich vielleicht: Das, was da jetzt als Straftatbestand gewertet wird, ist meines Erachtens in Wirklichkeit so etwas wie freie Meinungsäußerung. Das ist durchaus denkbar, und genau vor diesem Hintergrund, vor diesem Spannungsverhältnis ist es wichtig, dass man ein Regulativ einzieht. Wenn man sagt, sechs Monate Haft und zwölf Monate bedingte Strafe, dann hat man diesen Mittelweg gefunden.

 


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