Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 106

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Zu den Deliktgruppen, denn das klingt ja sehr schön: Wenn man Wahlen fälscht oder Amtsmissbrauch begeht, soll man bei jeder Verurteilung unabhängig vom Strafausmaß nicht mehr hier im Hohen Haus sitzen dürfen. Was sagt aber jetzt das Opfer einer Sexualstraftat? Das sagt: Aha, mein Täter darf hier sitzen, aber wenn er jetzt Geld veruntreut oder Amtsmissbrauch begangen hätte, dürfte er nicht hier sitzen?! – Das versteht kein Mensch, also dieses Auseinanderdividieren der Deliktgruppen ist sehr heikel, da kann man nur danebengreifen. Daher ist die jetzt erarbeitete Regelung viel sinnvoller.

Herr Kollege Steinhauser hat ausgeführt, wie absurd das sei, dass die FPÖ als Beispiel den Homosexualitätsparagraphen zitiert. Ich habe in den Diskussionen nur gesagt: Bitte vergessen Sie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich die Welt weiter­dreht und dass sich Wertungen verändern! Es ist nicht völlig undenkbar, dass jemand, nachdem er verurteilt wurde und vielleicht sogar in Haft gesessen ist, wieder hier im Parlament sitzt. Und da habe ich eben gesagt: Denken Sie daran, was vor etlichen Jahren möglich gewesen wäre! Da gab es eben ein Gesetz, das Homosexualität unter Strafe gestellt hat. In diesem Zusammenhang habe ich gesagt: Ich bin sicher, dass dieser, wenn es da zu einer Verurteilung eines Abgeordneten gekommen wäre, dann wieder hier gesessen wäre, vielleicht sogar noch als Vorreiter der Öffnung, als Held.

Ich habe das gesagt, damit man einfach daran denkt, dass sich die Welt weiterdreht und dass sich Wertungen verändern. Vielleicht sind auch Dinge, die wir heute hier regeln, in ein paar Jahren anders zu sehen; das ist nicht so undenkbar. Es ist immer dieses Denken im Hier und Jetzt, das sehr verengt ist; und das wollte ich damit klarmachen. Daher muss man auch immer daran denken, dass es möglich ist, dass es eine Verurteilung gibt, die eine Fraktion – das kann aber jede betreffen! – anders wertet und daher sagt: Diesen Abgeordneten lassen wir jetzt nicht für immer fallen, sondern der kommt wieder zurück. – Also so undenkbar ist es nicht.

Im Übrigen regelt ja das meiste sowieso auch die öffentliche Diskussion, der Druck, der ausgeübt wird. Jede Fraktion wird ja wohl, wenn jemand verurteilt wird, für sich entscheiden: Das können wir uns nicht leisten; wenn die Verurteilung unter den sechs Monaten liegt, verliert er zwar nicht sein Amt, aber wir werden ihn zumindest aus dem Klub werfen. – Also das ist sowieso die Verantwortung jedes Klubs, und daher ist noch einmal klarzustellen: Es ist ja letztlich die Entscheidung des Wählers, wen er wählen will, und daher muss man da ein gewisses Korrektiv einziehen – und das, so meine ich, haben wir sehr maßvoll getan. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.


13.38.50

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde es kurz machen und die Redezeit ein bisschen für den nächsten Tagesordnungspunkt sparen. Ja, Politiker sollten Vorbilder sein, und das erwartet man auch von den Beamten. Deswegen sind wir bei diesem Antrag mitgegangen. Es ist, wie von meinen Kollegen vorher schon angesprochen wurde, ein Kompromiss, es ist ein Gesetzentwurf, der auch meinen Namen trägt, weil ich ganz klar dahinterstehe.

Ich glaube, es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wie es auch der Kollege vor mir angesprochen hat, müssen wir alles differenziert sehen. Man darf keine Momentaufnahme machen, die dann zu einer schnellen Anlassgesetzgebung führen würde, sondern muss sich das gut überlegen und gut durchdenken. Ich war in diesen Prozess schon in der letzten Legislaturperiode eingebunden, ich kenne also die Geschichte dieser Veränderung. Ich glaube, es ist nun ein guter Kompromiss, der von


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