Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 190

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

 


15.20.19

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Gäste auf der Galerie und auch Zuschauerinnen und Zuschauer, die unserer Debatte folgen! Ich möchte mich zuerst bei der ÖVP für den Offen­barungseid bedanken. Ich denke, klarer hätte man es nicht sagen können, dass man sich hier zum Erfüllungsgehilfen der FPÖ degradiert hat.

Kollege Obernosterer hat ja Sätze von Klubobmann Strache zitiert und gesagt: Herr Klubobmann Strache hat das 2015 gesagt, und wir setzen das jetzt um. Bitte, seid so nett und lobt uns dafür, dass wir eure Politik jetzt umsetzen! – Und dann wundern Sie sich über das Wahlergebnis zum Beispiel vom letzten Sonntag? Dann wundern Sie sich, dass die Leute zum Schmied und nicht zum Schmiedl gehen? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie wundern sich ja auch über das Ergebnis! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Etwas Prinzipielles und zur Erinnerung: Seit ungefähr 25 Jahren verschärfen die Bun­desregierungen, die meistens auf den Namen SPÖ und ÖVP gehört haben – mit einer kurzen Unterbrechung in der schwarz-blauen Ära –, die Asylgesetze. Seit zirka 25 Jah­ren werden die Asylgesetze fast im Halbjahrestakt verschärft. Bei jeder Ver­schär­fung wurde uns von der Bundesregierung bisher gesagt: Das ist jetzt dringend notwendig, dann werden die Asylverfahren schneller und qualitativ besser, der Rucksack an Anträgen wird abgebaut, die Rechtsstaatlichkeit bleibt bestehen, und es wird alles ganz toll und super. (Abg. Rädler: Was wollen Sie damit sagen, Frau Kollegin?) – Herr Rädler, ich will damit sagen: Hätte das etwas gebracht, dann hätte es das zumindest in den letzten 24 Jahren tun müssen, weil Sie dasselbe seit 25 Jahren tun! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Sie tun das mit dem Ergebnis und mit dem Erfolg, dass Sie inzwischen bei der Asyl­abschaffung angekommen sind. Es geht heute um nichts weniger als die Abschaffung des Rechts auf Stellung eines Asylantrages. (Abg. Rädler: Das ist Ihre Interpre­tation!) – Danke, Herr Rädler! Das greife ich sehr gerne auf, dass Sie gesagt haben: „Das ist Ihre Interpretation!“, und lese Ihnen ein paar Sätze aus der Stellungnahme der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter vor. Ich glaube, die österreichischen Richterinnen und Richter und deren Vereinigung stehen nicht gerade im Verdacht, sehr grünaffin oder extrem links zu sein. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na ja!)

Zur verkürzten Begutachtungsfrist schreiben die Richterinnen und Richter: „Die Vor­gangs­weise, – wie allzu oft in den vergangenen Jahren – lediglich ein stark verkürztes, oder, wie ursprünglich geplant, gar kein Begutachtungsverfahren durchzuführen, wird abgelehnt und in aller Schärfe kritisiert. Eine seriöse Begutachtung ist im gewährten Zeitraum nicht möglich“. (Abg. Walter Rosenkranz: Was hat das jetzt mit der Antrag­stellung zu tun?) – Das sagen österreichische Richterinnen und Richter.

Weiter geht es damit: „Die Argumentation der Erläuterungen, dass durch die Verord­nung“ – nämlich die Notstandsverordnung, auch wenn Sie sie nicht so bezeichnen wollen, faktisch wird das eine Notstandsverordnung sein – „nur sekundäres Unions­recht zurückgedrängt werden soll, ist nicht nachvollziehbar und wegen des unbeding­ten Anwendungsvorranges primären wie sekundären Unionsrechts irrelevant.“

 


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