Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 207

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


16.20.37

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist halt sehr leicht, Ängste zu schüren und vor Fremden Angst zu haben, aber es ist auch sehr leicht, jemandem Un­mensch­lichkeit und mangelndes Demokratieverständnis vorzuwerfen. Es ist viel schwieriger, einen Prozess herbeizuführen, der einerseits an die humanitäre Tradition Österreichs anschließt, und gleichzeitig ein Regelwerk zu schaffen, mit dem wir nicht nur für die österreichische Bevölkerung, sondern für all diejenigen, die in den nächsten Jahren, ja wahrscheinlich Jahrzehnten Schutz und Hilfe in Österreich suchen werden, einen Rahmen setzen, innerhalb dessen wir auch tatsächlich Hilfe geben können.

Ich halte es durchwegs mit dem Kollegen Pilz, der heute am Vormittag gesagt hat, dass Menschlichkeit und Vernunft kein Gegensatz sind, sondern einander in der Politik vielmehr gegenseitig ergänzen.

Deshalb kann ich es wirklich nicht verstehen, warum die Grünen nicht mitstimmen können, wenn zum Beispiel im Grenzkontrollgesetz normiert wird, dass von Asylwer­berInnen an der österreichischen Grenze Fingerabdrücke genommen und diese mit Foto registriert werden. Es werden alle anderen Parteien, von den NEOS über das Team Stronach bis zur FPÖ, diesem Gesetz zustimmen, weil es eine Selbst­ver­ständlichkeit sein muss, und ich halte das auch nicht für menschenverachtend, dass jemand, der die österreichische Grenze überschreitet, auch registriert wird. Dafür muss Vorsorge getroffen werden.

Dies war im vorigen Jahr nicht möglich, als 800 000 Menschen nach Österreich kamen, durch Österreich zogen und 90 000 davon in Österreich um Asyl angesucht haben. Es war eine Situation, die knapp an der Rechtsstaatlichkeit war. Deshalb brauchen wir gesetzliche Materien, um einerseits die innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu garantieren, andererseits auch denjenigen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, diese auch in der Zukunft geben zu können. Und wir werden auch in Zukunft min­destens diesen berühmten 37 500 Menschen jährlich Schutz und Hilfe gewähren und Integration in entsprechender Qualität ermöglichen. Das bedeutet aber auch, dass wir keine Massenlager, keine Zeltstädte oder irgendwelche Quartiere in Fußballstadien oder sonst irgendwo haben, sondern dass diese Menschen menschenwürdig unter­gebracht werden, dass es Plätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen und in den Schulen gibt und dass sie auch auf dem Arbeitsmarkt eine Möglichkeit finden, um ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es uns gerade in der Sozialdemokratie nicht leicht gemacht, diese Debatte zu führen. Aber im Gegensatz zu anderen haben wir einen Begutachtungsprozess herbeigeführt, wir haben viele Einwendungen auch sehr ernst genommen und in einen Abänderungsantrag mit aufgenommen.

Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, es so zu machen wie Kollegin Korun, die aus unter­schiedlichen Stellungnahmen den einen oder anderen Satz herausgenommen hat. Das könnte ich auch machen. Wenn zum Beispiel die Stellungnahme der Ge­meinde Wien zitiert wurde, dann zitiere ich ebenfalls: Vonseiten des Landes Wien wird festgehalten, dass gegen diese Regelung „keine generellen Vorbehalte bestehen“. (Ah-Rufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben den Prozess sehr ernst genom­men und werden die Gesetze auch in der Hoffnung beschließen, dass wir nie in die Verlegenheit kommen werden, all diese Paragraphen auch tatsächlich anwenden zu müssen zum Wohl der Österreicherinnen und Österreicher und zum Wohle derjenigen,


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