Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 208

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die bei uns Schutz und Hilfe suchen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.25


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Mag. Sobotka hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


16.25.11

Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Hohes Haus! Frau Präsi­den­tin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte nur zahlenmäßig ein paar Dinge noch einmal in Erinnerung rufen.

Der Grund dafür, dass die Verfahrensdauer derzeit im Schnitt siebeneinhalb Monate beträgt, liegt ganz einfach darin, dass wir derzeit 65 000 nicht erledigte Verfahren haben. 2014 war die Verfahrensdauer drei Monate. Da haben wir die entsprechenden Bestimmungen auch erfüllt. Damit es zu keiner Säumnisbeschwerde kommt, ist nun dieser Puffer notwendig.

Kanada hat bereits 25 000 syrische Flüchtlinge aufgenommen, 10 000 kommen noch dazu. In Österreich sind es allein mehr als 32 000 Syrer, die hier den Asylstatus haben. Kanada hat 35 Millionen Einwohner, und wir haben über 8 Millionen Einwohner.

Wenn man die Situation ansieht, wie viele Asylwerber wir im Vergleich zu anderen Staaten haben, dann, muss ich sagen, gibt es in Österreich so viele Ansuchen wie in 17 anderen europäischen Staaten zusammen, darunter sind Spanien, Frankreich und viele andere.

Aufgrund der Kooperation mit dem Verteidigungsministerium sind wir in der Lage, die Grenzen wirksam zu schützen. Da spielt es keine Rolle, wenn Grundeigentümer ihren Grund nicht zur Verfügung stellen, denn der Grenzschutz, der durch die Assistenz­leistung des Bundesheeres gegeben ist, stellt auch in diesem Fall die lückenlose Überwachung sicher.

Warum das notwendig ist, darf ich noch durch eine Zahl begründen. Wir haben in den ersten drei Monaten, von 1. Jänner 2016 bis Ende März, eine Steigerung der Zahl der Asylanträge um 38 Prozent. Würden wir so weitermachen, dann würden wir nicht 90 000 Anträge, sondern wesentlich mehr erwarten. Und wenn vor allem Italien nicht bereit ist, sein Management entscheidend zu ändern, dann ist es notwendig – und das hat der Kollege mit seinem Beispiel von Gries am Brenner schon sehr deutlich gemacht –, dass das Grenzmanagement klar eingreift. Es wird die Grenze am Brenner nicht dichtgemacht!

Der Finanzminister stellt hundert Zollbeamte zur Verfügung, um vor allem die wirtschaftliche Durchlässigkeit zu gewährleisten. Klar ist natürlich auch, dass dort im Zaunmanagement erst dann eingehängt wird, wenn es wirklich zu dieser unkontrol­lierten Wanderung kommt, denn derzeit haben wir sicherlich keine Veranlassung, diese Sonderbestimmungen anzuwenden. Und ich lege Wert darauf, dass man bei der kor­rekten textlichen Gestaltung bleibt und nicht immer etwas insinuiert, was der Gesetz­geber nicht auch darstellen will.

Gleichzeitig gibt es sehr viele Verordnungen, die immer wieder in Akkordanz mit dem Hauptausschuss erlassen werden. So sehe ich auch hier keinen Bruch der Verfassung, was die Gutachter auch entsprechend feststellen.

Zum Schluss: Die Integrationsprüfung ist ein Einzelverfahren. Wenn nach drei Jahren oder nach einer bestimmten Zahl von Jahren festgestellt wird, dass der Asylgrund nicht mehr vorliegt, dann muss ein Einzelprüfungsverfahren stattfinden. Das macht das Bun­desamt für Fremdenwesen und Asyl in der Form, dass es auch beim Österreichischen


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