Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 286

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hat natürlich sofort versucht, einen Nachfolger zu finden. Dieser hat gesagt: Nur, wenn es dort auch eine Hausapotheke gibt. Die hatte der vorige Arzt auch schon. Der Neue hat gesagt, er wird diese Praxis übernehmen. Jetzt war das Problem, dass diese Praxis des Vorgängers nicht mehr verwendet werden konnte. Daher hat die Gemeinde ein Haus gekauft und wollte dort die Praxis installieren. Aber es hat sich herausgestellt, dass diese Praxis nicht sechs Kilometer entfernt ist, sie war am anderen Ende des Ortes. Wie erklären Sie jetzt dem Bürger, dass das nicht mehr möglich ist? Das ver­steht dort draußen keiner, warum die Bürokratie so kompliziert und so unverständlich ist.

Inzwischen haben sie zwei Container auf der anderen Seite des Ortes aufgestellt, und in vierzehn Tagen wird der Arzt seine Ordination wieder aufnehmen. Sie haben natürlich in Zukunft die Möglichkeit, das Haus, das sie ursprünglich gemeint haben, zu verwenden, weil diese Entfernung, die vorher vorgegeben wurde, nicht mehr notwendig ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt also diese speziellen Fälle. Wir wissen durchaus, dass die neue Regelung kein Allheilmittel ist und dass nicht alle unbedingt darüber glücklich sind. Trotzdem ist es unsere Verpflichtung, dass wir uns darum kümmern, dass wir Ärzte finden, dass wir Anreize schaffen, dass sie aufs Land gehen, dass sie ihre Familien mitnehmen können und dass diese Familien auch dableiben möchten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Medizinische Versorgung muss weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, für die österreichische Bevölkerung immer wieder das Beste herauszuholen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Franz.)

20.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


20.59.04

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Änderung des Apothekengesetzes, Kriterien für Genehmigung von Hausapotheken werden geändert – mit dieser Geset­zesnovelle leistet man einen großen Beitrag für die allgemeine medizinische Ver­sorgung vor allem im ländlichen Raum, das haben wir schon gehört. Es muss uns ein großes Anliegen sein, dass der ländliche Raum gestärkt wird, und ich glaube, das ist uns auch allen ein großes Anliegen.

Man muss auch bedenken, dass viele ältere, chronisch kranke Menschen oft kein Auto haben, die öffentlichen Verkehrsanbindungen sind schlecht – Herr Kollege Dr. Rasin­ger hat es bereits angesprochen –, und wenn es eine Novelle dieses Gesetzes gibt, ist das für viele eine Erleichterung, wenn für sie in der Nähe eine Apotheke bei ihrem Hausarzt ist. 

Ich bin aber schon überzeugt davon – wie Frau Dr. Belakowitsch-Jenewein es auch angesprochen hat –, dass das Nachfolgerproblem damit in keiner Weise gelöst wird. Wichtig ist es sicher auch in Zukunft – das wissen wir alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat jetzt auch die Frau Bürgermeisterin angesprochen –, dass es natürlich Rahmenbedingungen für die Hausärztinnen und Hausärzte geben muss, vor allem finanzieller, aber auch arbeitsrechtlicher Natur, denn es ist wichtig, dass der Hausarzt, die Hausärztin nicht rund um die Uhr beschäftigt sein kann. Das ist ganz, ganz wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Für die Versorgung der Menschen im ländlichen Raum brauchen wir unsere Haus­ärztinnen und Hausärzte, und deshalb brauchen wir auch diese Erleichterung in die-


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