Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 287

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sem Gesetz, damit den Menschen geholfen werden kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

21.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte.

 


21.00.54

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben diese Änderung des Apo­thekengesetzes bereits begrüßt und natürlich auch entsprechend argumentiert.

Auch ich bin vielfach von der betroffenen Bevölkerung und natürlich auch von Bürger­meisterinnen und Bürgermeistern angesprochen worden. Herr Kollege Loacker! Grund­lage des Engagements der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist nicht ein ge­wisses Kirchturmdenken (Abg. Loacker: Manchmal vielleicht doch!), sondern es ist die Sorge und die Aufgabenstellung für ihre Bevölkerung. Es geht einfach um die künftige Arzneimittelversorgung und es geht auch darum, dass die Sicherung der medizini­schen Nahversorgung gewährleistet ist.

Von vielen meiner Vorredner wurde es schon angesprochen, es geht vor allem um alte Menschen, es geht um pflegebedürftige Menschen, es geht um Familien mit Kindern und es geht natürlich auch um Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel ange­wiesen sind.

Ich darf das wirklich ganz klar sagen: Es ist ein Unterschied, ob ich, so wie in Wien, ein dichtes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung habe oder im ländlichen Raum zwei- bis dreimal am Tag die Möglichkeit habe, ein Verkehrsmittel zu nutzen. Dass sich 16 Gemeinden zusammengeschlossen haben, wie das in Oberösterreich der Fall war, das kommt nicht von ungefähr, sondern von einer Sorge um die Zukunft in diesem Bereich. Ich bedanke mich daher bei allen, die beim Zustandekommen dieser Gesetzesänderung mitgewirkt haben. Ich sage aber gleichzeitig auch, dass noch nicht für alle Gemeinden eine entsprechende Lösung gefunden werden konnte.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte bei der flächendeckenden Arzneimittel­ver­sorgung nichts von einem Entweder-oder, das heißt, öffentliche Apotheken auf der einen Seite und ärztliche Hausapotheken auf der anderen Seite. Aufgrund unserer Flächenstruktur, vor allem auch mit großen ländlichen Räumen, ist die Kombination von öffentlichen Apotheken und Hausapotheken gerechtfertigt. Was ich schon glaube, ist, dass es eine Möglichkeit gibt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Haus­apo­theken und den öffentlichen Apotheken verstärkt werden kann, damit auch die Gesamt­situation verbessert wird, klar mit dem Ziel, die österreichische Bevölkerung, und vor allem alle Bevölkerungsgruppen, bestmöglich mit Arzneimitteln zu versorgen. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz zu Wort. – Bitte.

 


21.03.48

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Zu den Apotheken: Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass es eine Trennung zwischen Apotheke und Arzt gibt – das hat Kaiser Friedrich II. schon im 13. Jahrhundert so eingeführt, das war das berühmte oder vielleicht auch ein bisschen in der Mythologie verankerte Edikt von Salerno. Das kann man gerne nachlesen – Herr Professor Töchterle weiß es sicher auswendig.

 


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