Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 298

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de­rungs­gesetz erlassen müssen, dann kommst du heraus und sagst, das ist eine Schweinerei.

Ich stimme natürlich inhaltlich zu, dass dieser bereits 1997 stillgelegte Fond mit diesen 1,2 Millionen € damals Länder- und Gemeindesache war. Trotzdem wurde damals gleichzeitig eine zweite öffentliche Institution gegründet – die Frau Bundesministerin hat es ausführlich berichtet –, und damit ist ein Rechtsstreit entstanden.

Was würde das bedeuten? – Wenn wir das Gesetz heute nicht so beschließen würden, dann würde Folgendes passieren: Diese 1,3 Milliarden € muss letztendlich wieder jemand bezahlen, letztendlich wäre das wieder der Steuerzahler. Das kann aber nicht in unserer Verantwortung liegen.

Ich bin da inhaltlich vollkommen bei der Frau Bundesministerin. Dieses Gesetz ist der­artig abzuändern, dass der KRAZAF aufgelöst wird und dass es damit die Möglichkeit dieser Klagen gar nicht mehr gibt. Das ist der Hauptgrund, weshalb diesem Abwick­lungsgesetz zuzustimmen ist.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass das vorhandene Geld natürlich nicht irgendwo eingesetzt werden kann und von diesem Geld keine Straßen gebaut werden sollten, sondern da gibt es klare Richtlinien, wie von unserem Kollegen Huainigg bereits er­wähnt wurde. Das Geld soll für die Palliativ- und Hospizversorgung verwenden werden, wo wir es bitter nötig haben.

Ich glaube, dieser Weg ist entgegen den Unkenrufen des Herrn Loacker der bessere und gesetzlich viel gescheitere. Im Sinne der Steuerzahler soll nicht wieder ein Rechtsstreit beginnen, sodass wir um 1,3 Milliarden € streiten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

21.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


21.34.34

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der KRAZAF, Krankenan­stalten-Zusammenarbeitsfonds, hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und war bis zum Jahr 1996 ein wichtiger Faktor für die Träger der Krankenanstalten. Die Dotation dieses Fonds erfolgte durch Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungs­anstalten.

Seit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung 1997 wurde dieser Fonds außer Kraft gesetzt. Im Bund wurde aus dem KRAZAF die Bundesge­sund­heitsagentur, in den Ländern der Landesgesundheitsfonds. Demzufolge wäre dieser KRAZAF bereits in Pension und Geschichte.

Es gibt dazu aber unterschiedliche Rechtsmeinungen, deshalb wurde er bis jetzt nicht aufgelöst. Soweit ich weiß, ist hier auch noch ein OGH-Urteil anhängig. Dieser Antrag soll legistischen Vorbereitungen der notwendigen gesetzlichen Maßnahmen dienen. Die noch vorhandenen finanziellen Mittel sollen für Palliativ- und Hospizversorgung verwendet werden. Die Auflösung dieses Fonds soll mehr Rechtssicherheit bringen. Wollen wir es hoffen! – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Hagen und Franz.)

21.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


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