Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage (1058 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (1072 d.B.) wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Strafprozessordnung
1. In Ziffer 28 lautet § 116 Abs. 3:
„(3) Auskunft aus dem Kontenregister ist durch die Staatsanwaltschaft auf Grund einer gerichtlichen Bewilligung anzuordnen. Auf Anordnung und Bewilligung der Auskunftserteilung ist § 116 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.“
2. In Ziffer 28 wird in § 116 Abs. 5 erster Satz nach dem Wort „Kontenregister“ die Wortfolge „samt gerichtlicher Bewilligung“ eingefügt.
Begründung
Das Kontenregister beinhaltet Kontodaten, deren Auskunft ebenso wie jene über Bankkonten und Bankgeschäfte auch weiterhin durch die Staatsanwaltschaft aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung angeordnet werden soll.
Die mit der RV idF des Ausschussberichts geplante Auskunft aus dem Kontenregister stellt einen massiven Eingriff in zahlreiche grundrechtlich geschützte Bereiche, insbesondere die Privatsphäre, dar, wobei sich aus den Erläuterungen nicht erschließt, wodurch sich das Abgehen von den derzeit geltenden strengen Voraussetzungen rechtfertigt.
Die RV idF des Ausschussberichts sieht zudem gerade für diesen äußerst sensiblen Bereich nur einen völlig unzureichenden Rechtsschutz vor:
Personen steht wegen Verletzungen subjektiver Rechte durch den Staatsanwalt nur der Einspruch wegen Rechtsverletzung zur Verfügung, der doppelt beschränkt ist. Zum einen kann er erst nach erfolgter Rechtsverletzung erhoben werden, zum anderen ist er nur während des Ermittlungsverfahrens zulässig.
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es daher unumgänglich, die Auskunft aus dem Kontenregister nur nach vorangegangener gerichtlicher Bewilligung zuzulassen, gegen welche Beschwerde vor einer allfälligen Rechtsverletzung erhoben werden kann.
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.
11.19
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr zu begrüßen, dass mit der vorliegenden Regierungsvorlage der Opferschutz einmal mehr verbessert wird.
Dazu sei angemerkt, dass wir in diesem Bereich ja schon bisher auf einem sehr hohen Niveau sind. Mit unseren Opferschutzmaßnahmen sind wir nämlich führend in Europa und sind auch immer wieder Vorbild für Verbesserungen auf europäischer Ebene.
Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen bringe ich folgenden Antrag ein:
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