Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 32

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmun­gen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesminister für Justiz und Inneres werden ersucht, dem Nationalrat bis Mai 2018 darüber zu berichten, durch welche konkrete Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen und Informationen über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sichergestellt wird, dass besonders schutzwürdigen Opfern gemäß § 66a StPO, insbesondere auch Op­fern von Menschenhandel und Opfern von Hasskriminalität, eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Beratung und Betreuung zukommt, die ihnen eine wirksame Wahrneh­mung ihrer Rechte und Berücksichtigung ihrer Schutzbedürfnisse im Rahmen des Straf­verfahrens ermöglicht.

Konkret möge auch darüber berichtet werden, wie vielen Opfern in diesem Zeitraum kos­tenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gewährt wurde und welche For­men der Zusammenarbeit mit den bewährten Opferschutzeinrichtungen, wie zum Bei­spiel LEFÖ und dem Weissen Ring gepflegt wurden.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der Verbesserung des Opferschutzes sieht das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 auch die Einführung der Ermittlungs­maßnahme der Auskunft aus dem Kontenregister in der StPO vor. Damit wird nach einer Reihe von bereits gesetzten Maßnahmen ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität gesetzt. Durch die erleichterte Einsichtnahme in äußere Konten­daten soll eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Ge­rade in Wirtschaftsstrafsachen und im Zusammenhang mit der Erlangung oder Gewäh­rung von Rechtshilfe werden die Abläufe ja oft als schwerfällig und zu langwierig kri­tisiert.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, anders als Kollege Hübner bin ich der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, für die Auskunft aus dem Kontenregister eine An­ordnung der Staatsanwaltschaft ausreichen zu lassen. Anders als bei der viel eingriffs­intensiveren Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte, für die es natürlich einer gerichtlichen Bewilligung bedarf, erlangt die Staatsanwaltschaft durch die Einsicht in das Kontenregister nämlich nur die äußeren Kontodaten. Dieser Eingriff ist im Sinne der Verhältnismäßigkeit als geringerer Grundrechtseingriff zu werten als die Auskunft über innere Kontendaten. Diese Maßnahme ist daher ebenso zu begrüßen wie die Ver­besserung des Opferschutzes. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Karl eingebrachte Entschlie­ßungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kol­legen

betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen

 


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