Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesminister für Justiz und Inneres werden ersucht, dem Nationalrat bis Mai 2018 darüber zu berichten, durch welche konkrete Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen und Informationen über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sichergestellt wird, dass besonders schutzwürdigen Opfern gemäß § 66a StPO, insbesondere auch Opfern von Menschenhandel und Opfern von Hasskriminalität, eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Beratung und Betreuung zukommt, die ihnen eine wirksame Wahrnehmung ihrer Rechte und Berücksichtigung ihrer Schutzbedürfnisse im Rahmen des Strafverfahrens ermöglicht.
Konkret möge auch darüber berichtet werden, wie vielen Opfern in diesem Zeitraum kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gewährt wurde und welche Formen der Zusammenarbeit mit den bewährten Opferschutzeinrichtungen, wie zum Beispiel LEFÖ und dem Weissen Ring gepflegt wurden.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der Verbesserung des Opferschutzes sieht das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 auch die Einführung der Ermittlungsmaßnahme der Auskunft aus dem Kontenregister in der StPO vor. Damit wird nach einer Reihe von bereits gesetzten Maßnahmen ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität gesetzt. Durch die erleichterte Einsichtnahme in äußere Kontendaten soll eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Gerade in Wirtschaftsstrafsachen und im Zusammenhang mit der Erlangung oder Gewährung von Rechtshilfe werden die Abläufe ja oft als schwerfällig und zu langwierig kritisiert.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, anders als Kollege Hübner bin ich der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, für die Auskunft aus dem Kontenregister eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichen zu lassen. Anders als bei der viel eingriffsintensiveren Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte, für die es natürlich einer gerichtlichen Bewilligung bedarf, erlangt die Staatsanwaltschaft durch die Einsicht in das Kontenregister nämlich nur die äußeren Kontodaten. Dieser Eingriff ist im Sinne der Verhältnismäßigkeit als geringerer Grundrechtseingriff zu werten als die Auskunft über innere Kontendaten. Diese Maßnahme ist daher ebenso zu begrüßen wie die Verbesserung des Opferschutzes. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.22
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Dr. Karl eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen
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