Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 69

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Es war auch die Verkürzung des Gerichtspraktikums unverzeihlich. Ich habe mir ange­schaut, was ich damals gesagt habe, weil es mich interessiert hat, ob ich das, was jetzt eingetreten ist, damals getroffen habe oder nicht beziehungsweise ob ich damals mei­ner Abgeordnetenverantwortung nachgekommen bin und davor gewarnt habe.

Ich habe damals zur Verkürzung des Gerichtspraktikums gesagt: „Das ist fatal, nicht nur weil sich die Frage stellen wird, wie man zukünftig den Amtstag organisiert, nein, sondern weil die Länge des Gerichtsjahres eine ganz wichtige und entscheidende Rol­le im Hinblick auf die Auswahl der künftigen Richterinnen und Richter spielt. (…) Das neue Modell wird erstens dazu führen, dass man zu früh auswählt, und zweitens, dass diejenigen, die nicht wissen, ob sie endgültig übernommen werden, sich anderweitig ei­nen Job in Anwaltskanzleien suchen werden.“

Genau das ist eingetreten. Es hat gar nicht lange gedauert, dass Richterinnen und Rich­ter geschildert haben: Die Guten gehen relativ früh weg, nämlich nach fünf Monaten, weil sie keine Perspektive haben, weil unklar ist, ob sie übernommen werden, und be­ginnen in Kanzleien oder sonstigen juristischen Berufen zu arbeiten.

Ich habe mir dann auch angeschaut, wie die damalige Justizministerin Bandion-Ortner ihr Vorhaben verteidigt hat, und bin draufgekommen: Sie hat es gar nicht verteidigt. Sie hat im Parlament keine Stellungnahme zu diesem Punkt abgegeben. Sie hat die ge­samte Kritik ignoriert, und sie hat ihr damaliges Vorhaben nicht begründet.

Der Einzige, von dem ich jedenfalls etwas gefunden habe, war Kollege Jarolim. Er hat damals gesagt: „Was die Rechtspraktikanten anlangt, ist es natürlich betrüblich, dass wir jetzt von neun Monaten auf fünf Monate reduzieren müssen, aber es bleibt zu hof­fen, dass es auch innerhalb dieser Zeit gelingt, jene Personen ausfindig zu machen, die für das Richteramt geeignet sind.“

Ich finde, das ist eigentlich eine respektable Äußerung, weil er damals zum Ausdruck gebracht hat, dass er damit eigentlich unglücklich ist, und er hat mit dem, was er dann als befürchtete Folge geäußert hat, nämlich dass sie nicht eintritt, ja auch diese Kritik begründet.

Ich mache es kurz: Ich finde es gut, dass man auch aus Fehlern klüger werden kann und diesen Fehler zumindest teilweise zurücknimmt, indem man wieder von fünf Mona­ten auf sieben Monate aufstockt. Besser ist es, Fehler nicht machen, aber das Leben besteht halt auch aus Fehlern. Es ist aber gut, dass es dann auch eine Einsicht gibt und das korrigiert wird. Ob die sieben Monate ausreichen, werden wir uns anschauen. Allenfalls sehen wir uns wieder und stocken wieder auf neun Monate auf, wenn es not­wendig ist.

Ich finde es gut, insofern auch ein Kompliment; aus Fehlern kann man lernen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

13.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Hagen. – Bitte.

 


13.24.26

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ta­gesordnungspunkt 7, die Zusammenlegung der zwei Gerichtsbezirke, wurde hier ei­gentlich schon hinlänglich und ganz klar angesprochen; da können wir uns anschlie­ßen. Wir werden also in diesem Punkt zustimmen. Und ich kann Ihnen versichern, Herr Minister, wir werden auch bei Tagesordnungspunkt 6 zustimmen – also es gibt von mir nicht nur Ablehnung, sondern bei vernünftigen Dingen auch Zustimmung.

Sie wissen – wir haben in einem persönlichen Gespräch schon einmal darüber gespro­chen –, die Gerichtspraxis ist relativ kurz angesetzt. Sie haben mir geschildert, dass


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