Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 70

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Sie das verlängern wollen; ich habe das positiv bewertet. Den Fehler, den Kollegin Bandion-Ortner 2011 gemacht hat, hat man so zumindest teilweise wieder ausgemerzt. Damals ist man bei der Gerichtspraxis von neun Monaten auf fünf Monate zurückge­gangen. Ich denke, Praxis ist ein sehr wichtiger Punkt, und ich würde mir da ja noch wesentlich mehr wünschen, wie Sie wissen, Herr Minister. Ich habe auch einen ent­sprechenden Antrag eingebracht und möchte auf das zurückkommen.

Ich würde mir wünschen – und das werden wir vielleicht gemeinsam durchbringen; ich habe es zwar für sechs Monate gefordert, wir haben dann besprochen, dass das ein bisschen schwierig ist –, dass angehende Richter und Staatsanwälte bei der Polizei qua­si als Beiwagerl mitfahren, damit Sie sehen, was wirklich vor Ort geschieht.

Meine Damen und Herren, Sie müssen sich das so vorstellen: Wenn Sie als Polizei­beamter mit einem Straftäter oder einem Delinquenten zu tun haben, dann geht es dabei Ihnen gegenüber nicht immer sehr freundlich zu, manche Leute stehen unter Dro­gen- oder Alkoholeinfluss, und wenn sie dann vor dem Richter sitzen, sind sie lamm­fromm. Das ist natürlich schon ein Problem für den Richter, der dann diesen braven, lieben Menschen vor Gericht sitzen sieht, aber nicht weiß, wie er sich aufgeführt hat und was er alles verübt hat. Da ist es, glaube ich, notwendig, ein wenig in die Praxis hinein­zuschauen, um vielleicht auch einen gewissen Eindruck von der Arbeitsweise der Exe­kutive und den Problematiken, denen die Exekutivbeamten vor Ort ausgesetzt sind, zu be­kommen.

Ich habe das Problem oder die Situation schon einmal angesprochen, dass viele Rich­ter geglaubt haben, dass das, wenn jemand, dem man Handschellen angelegt hat, rote Striemen hat, eine körperliche Misshandlung sei. In Vorarlberg haben wir einmal die Richter und Staatsanwälte zu einem ABT, so heißt das, Ausbildungstag der Polizei, ein­geladen, und da hat man ihnen gezeigt, wie die Handschellen angelegt werden, dass das sehr schonungsvoll erfolgt. Das Problem war: Jeder hatte rote Striemen. Dann ha­ben die Richter und die Staatsanwälte groß geschaut und gesagt, sie haben sich das gar nicht vorstellen können, sie sind immer von einer Misshandlung ausgegangen.

Gerade unter dem Gesichtspunkt, dass es gegen die Polizei immer wieder – wie von­seiten des grünen Abgeordneten Pilz, der wieder durch Abwesenheit glänzt – Vorwürfe wegen Misshandlungen gibt – und wenn wir dann schauen, was herauskommt, zeigt sich, dass da gar nichts dran war –, muss ich sagen, wäre es für angehende Richter und Staatsanwälte vielleicht ganz gut, einmal in die Polizeipraxis hineinzuschauen, zu sehen, wie es da abgeht. Es müssen, wie gesagt, nicht sechs Monate sein, ich gebe mich auch mit zwei, drei Monaten zufrieden, aber sie sollten zumindest einmal den Ablauf kennenlernen und wissen, wie das draußen abgeht, damit sie ein Gefühl dafür bekommen, die Praxis kennenlernen und vielleicht besser urteilen können, als sie es derzeit können. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Bei diesen zwei Gesetzesänderungen sind wir natürlich gerne bereit zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.28.41

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Zum Thema Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten möchte ich nur sagen, dass die leichte Anhebung der Vergütung ein Gebot der Gerechtigkeit war, denn jetzt ist die Vergütung gleich hoch wie die Vergütung für die Rechtspraktikanten bei den Bundesverwaltungs­gerichten. Also es war ohnehin klar, dass das einfach gleichgestellt werden sollte.

 


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