fentliche Einrichtung wie ein Bezirksgericht ist gerade für erhaltungswürdige, denkmalgeschützte Gebäude aus meiner persönlichen Sicht etwas höchst Sinnvolles.
Daher war es für mich wichtig, jetzt einmal eine rasche und für uns so weit wie möglich budgetschonende Lösung zu finden, und die sieht so aus, dass einfach das Bezirksgericht Purkersdorf mit Adaptierungen, mit Ausbauten, mit besseren Serviceeinrichtungen und natürlich auch mit der ausreichenden Barrierefreiheit erhalten bleiben soll. Damit hat die Verunsicherung der Bediensteten ein Ende, und wir haben weiterhin eine funktionsfähige Einheit.
Purkersdorf wächst – das wurde auch schon erwähnt –, und ich sehe überhaupt keinen Grund, warum man jetzt dieses Bezirksgericht hätte infrage stellen sollen, noch dazu, da es ja unmittelbar ohnehin keine Alternativen, jedenfalls keine kurzfristig oder auch nur mittelfristig realisierbaren Alternativen, gegeben hätte. Daher ist das jetzt im Interesse aller Betroffenen sicher die sinnvollste Lösung. Ich bin dankbar dafür, dass das heute möglich ist. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Brückl.)
13.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)
13.33
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Als ich vor fünf Jahren erfahren habe, dass die Rechtspraktikantenzeit von neun Monaten auf fünf Monate reduziert werden soll, da hatte ich ein flaues Gefühl im Bauch. Ich wusste natürlich, dass dies niemand freiwillig macht, auch in der Politik nicht, sondern dass dies unter dem Spardruck des Staates passiert (Zwischenruf des Abg. Hagen), aber dass ausgerechnet bei der Juristenausbildung, bei diesem wichtigen Stadium der Juristenausbildung, gespart wird, hat mich schon damals nachdenklich gemacht.
Juristen sind ein wesentlicher Teil auch der inneren Sicherheit. Manchmal sind wir uns dessen gar nicht so bewusst, auch außerhalb dieses Raums, wie sehr die Juristen in ihrer täglichen Beratung, in ihrem täglichen Tun eigentlich auch über Macht verfügen, egal, welcher Berufsstand, der das Rechtspraktikum machen muss: Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Notare.
Ich habe mich damals gefragt: Welche Eindrücke hatte ich im Gerichtsjahr? Das waren die ersten Eindrücke des Rechtslebens, des praktizierten Rechtslebens.
Ich habe mein Rechtspraktikum am 1. Juli 1984 bei einem Landgericht begonnen. An diesem 1. Juli 1984 ist das Sachwalterschaftsgesetz in Kraft und die Entmündigungsordnung außer Kraft getreten – ein Thema, das uns jetzt bald wieder beschäftigen wird. Ich habe damals alle P-Akten, Pflegschaftsakten, des Gerichts durchgeschaut, und ich habe vielfältige Erfahrung gesammelt: Ich war kurz einmal Bezirksanwalt, ich habe natürlich auch Protokolle geführt. Ein Rechtspraktikant entwirft unter Aufsicht des Richters die ersten Urteile, führt Einvernahmen durch, und manchmal ist am Amtstag auch seine Rechtsberatung gefragt.
Es ist der sanfte Übergang in das Berufsleben, und das ist ein bewährter, guter Übergang. Es gibt einen Rechtsphilosophen, der im Studium oft falsch ausgesprochen wird, Rudolf von Jhering, der einmal gesagt hat: „Der Gesetzgeber soll denken wie ein Philosoph, aber reden wie ein Bauer.“ Sein Buch „Scherz und Ernst in der Jurisprudenz“ ist mir damals in die Hände gefallen, und ich möchte Ihnen ein paar Zeilen von seinen ersten Tagen an einem Amtsgericht vorlesen:
„Das Examen war bestanden: (…) Der Schlagbaum ward aufgezogen, und ich trat als Praktikant in den Staatsdienst (…). Wie sehr kontrastirten aber die ersten Eindrücke, die ich hier erhielt, mit den letzten aus meinem Leben! Mein wohlbestandenes Examen hatte mir ein gewisses Selbstgefühl und Vertrauen eingeflößt, es dauerte aber keinen
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