Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 73

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Monat, daß dasselbe der bittersten Muthlosigkeit Platz machen sollte. Ich kam mir vor wie Einer, der auf dem Trocknen das Schwimmen gelernt hat und jetzt ins Wasser ge­setzt wird. Die Glanzpartieen meines Wissens erwiesen sich als völlig werthlos“.

Damit die Glanzpartien des Wissens ausgenützt werden können, praxisrelevant, bedarf es so sehr dieses sanften Einstiegs ins Berufsleben. Es ist schlicht und einfach der Über­gang von der Theorie zur Praxis, der da in einer ausgezeichneten, erprobten Weise prak­tiziert wird.

Jhering schließt übrigens mit dem Satz: „(…) zusammenfassen kann: daß man erst den Glauben an die Theorie vollständig verloren haben muß, um ohne Gefahr sich ihrer be­dienen zu können“.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Schätzen wir das Gerichtspraktikum! Es ist ein richtiger Schritt, dieses auf sieben Monate auszudehnen, und ich schließe mich an: Aus meiner Sicht wären neun bis zwölf Monate wünschenswert, diese jahrelang, jahrzehntelang bewährte Regelung, dass man eine neun- bis zwölfmonatige Praxis an den verschiedensten Bezirksgerichten hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeord­neten der SPÖ sowie des Abg. Franz.)

13.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


13.38.10

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Herr Kollege Vetter hat auch aus meiner Sicht einige wich­tige Anmerkungen zum Bereich der Ausbildung der fertigen Juristen gemacht. Es war nicht immer ein sanfter Einstieg, von der Universität zum Gerichtspraktikum; es war auch oft ein Sprung ins kalte Wasser, wenn man dann vor der Praxis gestanden ist, aber es hat gutgetan. Das, was als Gerichtsjahr bekannt ist – es hat, das haben wir heute schon ein paarmal gehört, früher zwölf Monate gedauert, dann neun Monate, zwischenzeitlich eben fünf Monate, und jetzt wird es wieder auf sieben Monate erhöht –, ist ein ganz wichtiger Schritt für die Ausbildung, nicht nur der zukünftigen Notare, Anwälte oder Rich­ter und Staatsanwälte, sondern für jeden, der ein Jus-Studium absolviert hat. Ich glau­be, dass es für einen fertigen Juristen ein wichtiger Zusatz ist.

Wenn ich mir das überlege: Was hat denn der Medizinstudent am Ende seines Stu­diums? – Da muss er dann natürlich einen Turnus absolvieren, der drei Jahre dauert. Ich glaube, dass es auch für den Juristen, die Juristin ein wichtiger Ausbildungsschritt ist, zu erfahren: Wie ist das Recht wirklich anzuwenden? Was heißt es in der Praxis, wenn die Rechtsuchenden vor dem Richter, der Richterin stehen? Was heißt es, wenn der Beschuldigte vor einem Schöffensenat, vor einem Geschworenengericht steht? Was ist das für ein Gefühl, wenn man dann urteilen, aburteilen muss?

Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Bereich im Leben eines Juristen/einer Ju­ristin sein wird und sein soll.

Ich bin froh, dass wir von fünf Monaten – quasi als Näherungswert – jetzt auf sieben Mo­nate gekommen sind. Vielleicht ist der nächste Schritt dann wieder hin zu neun Mona­ten, und wenn das Gerichtsjahr dann für die Auszubildenden sozusagen wieder kom­plett als Jahr zur Verfügung steht und somit alle verschiedenen Bereiche absolviert wer­den können – vom Landesgericht zum Bezirksgericht, von den verschiedenen Spezial­abteilungen, vom Suchtmittel bis zum Konkursgericht –, dann, glaube ich, haben wir die­se Ausbildung komplettiert.

In diesem Sinne bin ich sehr froh darüber, dass der erste Schritt hin zu einem ganzen Jahr wieder gelungen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.40

 


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