Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 80

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Das Justizministerium hat im Zuge der Urheberrechtsnovelle einen der kritisierten Punk­te entschärft. Seither ist es leichter, einen allfälligen Rückvergütungsanspruch geltend zu machen. Der Diskriminierungsvorwurf aber bleibt aufrecht. Und könnte die Spei­chermedienabgabe in ihrer geltenden Form als unionrechtswidrig kippen.

Das wiederum würde dazu führen, dass die Verwertungsgesellschaften mit enormen Rückforderungsansprüchen des Handels für zurückliegende Jahre konfrontiert wären. Verjährungsfristen sind im Gesetz nicht angeführt. Zudem ist zu erwarten, dass die Händ­ler ihre Zahlungen einstellen, solange es keine klare Regelung gibt.

Aufgrund dieser Situation und eines unsicheren Ausgangs des Verfahrens können die Verwertungsgesellschaften derzeit weder Rückerstattungen an Nutzerinnen und Nutzer noch Auszahlungen an Künstlerinnen und Künstlern aus den Einnahmen der Speicher­medienvergütung leisten. Davon sind auch die von den Verwertungsgesellschaften be­treuten sozialen und kulturellen Einrichtungen betroffen, die Künstlerinnen und Künst­lern in Notlagen finanzielle Zuschüsse gewähren können.

Die von der Regierung in Kauf genommene Rechtsunsicherheit mit ihren chaotischen Folgen ist ein unhaltbarer Zustand.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Regelungen für die Speicher­medienvergütung vorzulegen, die EU-rechtskonform sind und Rechtssicherheit garan­tieren.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


13.57.19

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon angesprochen: Es geht jetzt um eine Neufassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie, und in seiner Gesamtheit wurde diese von meinen beiden Kollegen schon sehr umfangreich ausgeführt. Ich möchte aber dennoch drei Punkte, die ich als wesent­lich empfinde, herausgreifen.

Zum einen betrifft das die umfangreichen Transparenzregeln für Verwertungsgesell­schaften. Das ist eine Notwendigkeit im Sinne der Urheber als auch der Nutzer, vor al­lem deshalb, weil in vielen Ländern die Verwertungsgesellschaften eine gewisse Mono­polstellung einnehmen, die durchaus gerechtfertigt ist. Allerdings müssen sie deshalb auch einer starken Kontrolle unterliegen, und diese soll gewährleistet werden. Dazu bei­tragen sollen die Mindestvorschriften für Verwaltung, die Erhebung und die Verwen­dung von Einnahmen sowie Transparenz und Berichtspflichten.

Auch die stärkere Einbindung der Urheber und Rechteinhaber in die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaften soll dazu beitragen, dass es zu einer fairen Verteilung der Einnahmen und zur Wahrung der Interessen der Rechteinhaber kommt.

Nicht anders ist es bei der Einräumung gewisser Rechte für die Urheber selbst; dass beispielsweise klar ist, dass Vertretungsrechte auch wieder entzogen werden können oder dass Urheber auch die Möglichkeit haben, Lizenzen an seinen oder ihren Werken


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