Dritten im Sinne der Creative Commons einzuräumen. Letzteres ist eine Chance für Musikschaffende, für Autoren oder für andere Kunst- und Kulturschaffende, selbstbestimmt auch über eine nicht kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu verfügen und dadurch vielleicht ihre Bekanntheit zu steigern oder künstlerisch dem guten Zweck zu dienen oder anderen die Neuinterpretation oder auch die Weiterentwicklung eines Werkes zu ermöglichen.
Ich glaube, dass Creative-Commons-Lizenzen oder ähnliche Lizenzen durchaus auch im Sinne der Sharing Economy sind. Ähnlich wie bei Open-Source-Software stehen freie Inhalte und kostenpflichtige Inhalte nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander, sondern können in einer Symbiose, die zu neuen Geschäftsmodellen, neuen Produkten und neuen Dienstleistungen führt, einen Mehrwert bringen.
Zu guter Letzt begrüße ich auch das Vorhaben der EU-Kommission, was die Erleichterung bei der Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Musikwerke betrifft. Ich bin schon im letzten Jahr bei der Debatte des Urheberrechts und auch der Speichermedienvergütung darauf eingegangen, dass die Zukunft der Musikkonsumation im Streaming-Dienst liegt. Gerade für Anbieter von Streaming-Plattformen hat es bis dato aber eine wesentliche Hürde gegeben, europaweit dieselben Werke anzubieten, weil sie pro Land eine Lizenz anfordern müssen.
Das hat auch Auswirkungen auf die Musikschaffenden in Österreich, denn es könnte somit unattraktiv werden, die Werke österreichischer Künstlerinnen und Künstler in einem anderen Land anzubieten, und das beeinträchtigt die Reichweite und die Bekanntheit unserer Künstlerinnen und Künstler, auf die wir, wie ich glaube, auch sehr stolz sein können.
Alles in allem ist das, glaube ich, ein sehr guter Entwurf, der auch Zustimmung hier im Haus bekommen wird und dessen Zielsetzung absolut unterstützenswert ist. Daher danke ich dem Herrn Minister und seinem Ministerium für die Ausarbeitung dieses Entwurfs und den beiden Verhandlungsführenden, den beiden Justizsprechern der SPÖ und der ÖVP. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.
14.01
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rolle der Verwertungsgesellschaften wurde in den letzten Jahren sehr intensiv diskutiert, nicht nur von mir, sondern auch auf europäischer Ebene. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits ausführlich erklärt, was in diesem Gesetz jetzt alles geändert wird und verbessert werden soll.
Einerseits möchte ich mich bei Kollegen Zinggl bedanken, der uns heute noch aufgefordert hat, dass noch mehr Transparenz bei den Verwertungsgesellschaften hineinkommt – eine Forderung, die ich sehr gerne unterstütze, da ich auch der Meinung bin, dass das viel transparenter werden muss.
Andererseits möchte ich mich auch bei unserem Justizsprecher bedanken, weil er eine wichtige Passage im Gesetzentwurf, die mir auch von Anfang an ein Dorn im Auge war, noch verhindern konnte. Wir haben das heute mit einem Antrag noch ausgebessert. Da ist es darum gegangen – es war ein Wunsch der österreichischen Wirtschaftskammer –, dass zukünftig nicht mehr die einzelnen Interessengemeinschaften Verhandlungen führen, sondern diese nur mehr durch eine Zwangsgemeinschaft der KV-Partner auf der kunstschaffenden Seite zu führen sind und es nur mehr einen einzigen zentralen Gesamtvertrag geben sollte. Das ist jetzt Gott sei Dank verhindert worden.
Herr Minister, lassen Sie mich auch die Gelegenheit nutzen – ich war zwar als Vertretung im Ausschuss, habe das dort auch angesprochen, aber Sie waren zu diesem Zeit-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite