Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 187

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genen Leute verrecken – das kann es ja wirklich nicht sein –, dann muss man aber zur Kenntnis nehmen, dass jährlich 140 000 Tonnen Pestizide auf die Äcker Europas kom­men, in Österreich waren es 2013 10 728 Tonnen, 2014 11 325 Tonnen, das heißt, es waren um fast 900 Tonnen mehr.

Bitte, wohin geht das Glyphosat, worüber die Wissenschaftler ja sagen, dass es so un­bedenklich ist? – Irgendwo kommt es ins Wasser, im Wasser verteilt es sich weiter, und Wasser trinken bekanntlich auch Menschen und Tiere – und so kriegen wir es über die Nahrungskette in uns.

Also ich sage: Den Aspekt der Gesundheit sollte man nicht außer Acht lassen, und man sollte vernünftig neue Produktionen planen und durchführen. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ.)

15.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


15.32.27

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mein Kollege Wolfgang Pirklhuber hat eine umfassende Anfrage zur Zulassung von Gly­phosat an den Herrn Landwirtschaftsminister gestellt.

Herr Minister, Sie haben recht, die Antworten darauf waren sehr ausführlich. Eine we­sentliche Antwort hat aber gefehlt, nämlich die zur Ihrer Position. Eine Frage ist aller­dings beantwortet, die von einem meiner Vorredner auch schon gestellt wurde: Kommt die österreichische Landwirtschaft überhaupt ohne dieses Unkrautbekämpfungsmittel aus? Und diese Frage ist, wie gesagt, beantwortet, die haben Sie selbst nämlich in ei­nem Interview mit der „Tiroler Tageszeitung“ mit Ja beantwortet. Es gibt viele Alterna­tiven.

Vor diesem Hintergrund stellt sich noch einmal die Frage, warum wir ausgerechnet bei so einem Unkrautbekämpfungsmittel, das als wahrscheinlich krebserregend gilt, bei dem die hormonellen Wirkungen noch nicht einmal geprüft sind, jetzt überhaupt darüber re­den, dass es zugelassen werden könnte. Das ist ein klassischer Fall für das Vorsorge­prinzip, das wir heute Vormittag rund um das Thema TTIP schon diskutiert haben. Un­sere Klubobfrau Glawischnig hat gesagt: Na ja, eine Mutter soll nicht nachträglich be­weisen müssen, dass der Schnuller fürs Baby giftig war. Wenn ein Verdacht besteht, dass ein Schnuller fürs Baby giftig ist – nur ein Verdacht –, darf er nach dem Vorsorge­prinzip nicht in Umlauf geraten. Das Gleiche gilt für dieses Unkrautbekämpfungsmittel. (Beifall bei den Grünen.)

Ob das jetzt stattfindet oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Natürlich gibt es Meinungen von Expertinnen und Experten, die müssen selbstverständlich die Basis un­serer Entscheidung sein. Und im Übrigen würde ich mir wünschen, wenn bei vielen an­deren Themenbereichen auch so auf die Einschätzungen von Expertinnen und Exper­ten gehört wird, zum Beispiel beim Klimaschutz. Dann hätten nämlich hier im Parla­ment schon ganz andere Entscheidungen getroffen werden müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist eine politische Entscheidung. Dafür wurden wir gewählt, um Entscheidungen zu treffen, und das ist jetzt unsere Verantwortung. Wir Grünen haben deswegen einen sehr klaren Antrag eingebracht, der eine klare österreichische Position beziehen wür­de. – Der wurde vertagt. Beschluss dazu hat es in diesem Haus keinen gegeben, es hat allerdings eine Reihe von Beschlüssen gegeben, die zum Teil schon erwähnt wurden. Es gibt ja viele Gemeinden, die entschieden haben: Wir setzen dieses Gift bei uns nicht ein! Es gibt eine ganze Reihe von Bundesländern, die klare Entscheidungen


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