Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die überhaupt noch etwas leisten wollen, und denen die Anerkennung zukommen lässt, die sich heute noch plagen. Das ist heute ein gutes Zeichen dafür, und dafür bedanke ich mich. (Beifall bei der ÖVP.)

16.55


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


16.55.55

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Ich möchte gleich anschließen und mei­ne, dass das ein sehr wichtiges Gesetz ist, das wir heute beschließen, denn es war bis jetzt so, dass man sich gegen gewisse Schäden ja nicht versichern konnte. Da kann eigentlich der, der den Schaden hat, nichts dafür, er hat es nicht einmal versichern kön­nen.

Ich möchte nur kurz auf die Ausführungen des Kollegen Rauch eingehen. Du hast die Zahl von 200 Millionen € genannt – das ist jetzt der geschätzte Gesamtschaden, da sind aber alle Frostschäden drin und auch der Schneedruck. Im Katastrophenschutz­gesetz war der Schneedruck ja schon als Maßnahme drin, wo man unterstützen kann.

Aber – und das ist genau der Punkt – die Frostschäden sind etwas, was nirgends drin­nen war, und deswegen ist es wichtig, dass wir heute auch diesen Zusatzantrag be­schließen, diese 50 Millionen €, und hier aber auch klar das Signal setzen, dass es ei­ne gewisse Eigenverantwortung geben muss. Das heißt, 25 Prozent zahlt das Land, 25 Prozent zahlt der Bund und 50 Prozent muss der Unternehmer, und ich sage, der Landwirt ist ein Unternehmer, selbst bezahlen. Wir werden 2018 evaluieren und wer­den dann sehen, ob das Früchte getragen hat, ob es wirklich eine höhere Durchver­sicherungsrate gibt.

Man muss aber eines dazu sagen: Das, was dann versichert wird, kann aus dem Ka­tastrophenfonds nicht mehr unterstützt werden. Nicht, dass die Leute dann glauben, jetzt zahlen wir bei der Versicherung etwas dazu, und dann bekommen wir noch einmal etwas. Nein, es gibt eine klare Regelung. Zielrichtung muss es sein, dass die Landwirte ihre Kulturen dementsprechend versichern und die Möglichkeit schaffen, dass, wenn sie einen Schaden haben, klar berechenbar ist, dass sie auch die nächsten Jahre über die Runden kommen, dass sie ein Einkommen haben. Aber auch für den Katastro­phenfonds ist berechenbar, was ihn das im nächsten Jahr zirka an Versicherungsprä­mie kostet.

Ich glaube, dies ist ein gutes Gesetz. Für die 50 Millionen € kann man nur Danke sa­gen und hoffen, dass diese Menschen ihren Weg weitergehen und dafür sorgen wer­den, dass wir auch in den nächsten Jahren gesundes Obst haben werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.57


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pirklhuber. – Bitte.

 


16.58.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich ein positives Signal, da gebe ich dem Kollegen Schultes recht, und es ist ein wichtiges Signal an die Bäuerinnen und Bauern und auch ein Zeichen dafür, dass wir rasch agieren können.

Mir bleibt eigentlich nur, hier auch positiv anzumerken, dass wir auf Initiative unseres Vorsitzenden im Landwirtschaftsausschuss, des Kollegen Auer, der uns nämlich die Mög­lichkeit gegeben hat, dass wir das auch ausführlich diskutieren, zum Punkt Weinge­setz, das wir verhandelt haben, im Landwirtschaftsausschuss eine gemeinsame Ent­schließung zustande gebracht haben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite