ge gebracht hat. Und das ist ein Problem, wo sich dann viele sagen: Das kann ich gar nicht mehr gewährleisten, ich gehe schon davon aus, dass ich bestraft werde! Und dementsprechend ist auch die Gesinnung in diesem Land: Unternehmer gehen davon aus, dass sie Strafe zahlen werden, weil sie das Gesetz gar nicht mehr einhalten können, weil Gesetze nur noch von Bürokraten und nicht von Praktikern gemacht werden.
In dieser Zwickmühle befinden wir uns jetzt: dass Unternehmer immer mehr mit Strafen rechnen und wir immer mehr mit einem unternehmerfeindlichen Gesinnungsbild wie dem Ihren konfrontiert sind und viele Unternehmen dann wirklich keine Lust mehr haben, in Österreich zu bleiben, und, wie es Frau Abgeordnete Belakowitsch gesagt hat, zum Beispiel in die Slowakei gehen. Das ist die Folge davon! Und die Folge davon ist auch, dass bei uns in Österreich Arbeitsplätze verlorengehen. Und daher bin ich so dagegen, dass das noch einmal verschärft wird. (Beifall bei den NEOS.)
19.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.
19.02
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Kollege Schellhorn, ich meine, dass ein fairer Wettbewerb nicht per se unternehmerfeindlich sein muss. (Abg. Schellhorn spricht mit Abg. Schatz.) Leider hört er jetzt gerade nicht zu!
Herr Kollege Schellhorn, ich glaube nicht, dass ein fairer Wettbewerb per se unternehmerfeindlich sein muss. Ich meine, ein fairer Wettbewerb sorgt einfach dafür, dass man faire Arbeitsbedingungen auf der einen Seite hat und dass es auf der anderen Seite auch faire Bedingungen für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt. Und das müsste auch im Interesse der NEOS sein, würde ich einmal meinen.
Ich finde, dass das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das 2011 beschlossen worden ist, als ein Vorzeigeprojekt auf europäischer Ebene bezeichnet werden kann, weil es im derzeitigen gesetzlichen Rahmen die Möglichkeit gibt, auf der einen Seite faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten, aber auf der anderen Seite auch dafür zu sorgen, dass es eine gerechte Entlohnung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Und das halte ich eigentlich, wie ich schon gesagt habe, für ein Vorzeigeprojekt.
Dass dieses Gesetz nicht zahnlos ist, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, habe ich auch schon im Ausschuss dargelegt, indem ich darauf hingewiesen habe, dass es in den Jahren, seit das Gesetz wirksam ist, 940 rechtsgültige Entscheidungen aufgrund von Unterentlohnung gab. Und das hat immerhin 2 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrer persönlichen Situation geholfen beziehungsweise ihnen ermöglicht, zu ihrem Recht zu kommen. Das ist daher kein zahnloses, sondern ein ganz wichtiges Gesetz, würde ich behaupten, und auch ein Beitrag zur Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ich finde auch nicht, dass dieses Gesetz, wie es die Kolleginnen und Kollegen von den NEOS sagen, ein Abschotten des Arbeitsmarktes ist. Das wollen auch wir nicht! Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen den Arbeitsmarkt nicht abschotten, weil auch wir wissen, dass die Entsendung von Arbeitskräften aus Österreich hinaus für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein wichtiger Beitrag zu ihrer Wirtschaftskraft und ein wichtiges Element für ihre Standortsicherung ist. Daher: Kein Abschotten, aber Freizügigkeit, die auch ein Zeichen Europas beziehungsweise ein wichtiger Beitrag zur Gemeinsamkeit in der Europäischen Union ist, wo es klare Spielregeln und klare Richtlinien braucht.
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