teilweise sind. Wir haben zwar Kollektivverträge, in denen ein 13. und 14. Monatsgehalt ausgewiesen sind, aber es gibt allein in Österreich immer noch über 40 Sparten, in denen zum Beispiel gar kein Kollektivvertrag vorliegt. Das heißt, auch für diese Bereiche – und ich frage mich seit Jahren, warum es eigentlich nicht schon längst möglich gewesen ist, auch in diesen Bereichen Kollektivverträge auszuarbeiten – sind das 13. und 14. Gehalt eben nicht sichergestellt.
Deshalb haben wir den Antrag eingebracht, ein 13. und 14. Gehalt auf eine Basis zu stellen, die diesbezüglich Rechtssicherheit schafft, um damit auch den Bestrebungen derjenigen vorzubeugen, die, etwa in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – ich erinnere dabei an das Jahr 2008 oder 2009 –, von Wirtschaftsseite immer wieder die Forderung nach Einschränkung oder gar Abschaffung des 13. und 14. Monatsgehalts stellen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Annahme des Tagesordnungspunkts 13 und um Unterstützung unseres Antrags zur rechtlichen Sicherstellung des 13. und 14. Monatsgehalts für die Arbeitnehmer in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)
19.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.
19.22
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Lieber Herr Neubauer, wir werden Ihrem Antrag nicht folgen. Das wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, aber mich wundert immer wieder, was Ihnen alles einfällt, um Angst zu erzeugen. (Abg. Peter Wurm: Seid ihr gegen Arbeitnehmerrechte oder was? – Abg. Neubauer: Wer macht jetzt Angst?)
Sie machen Angst vor Migranten, Sie machen Angst vor Flüchtlingen, Sie machen Angst vor Verbrechen – da geht es um die Sicherheit –, und jetzt müssen das 13. und 14. Monatsgehalt, also Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, auch noch herhalten, um Angst zu machen. (Abg. Neubauer: Wer macht jetzt Angst?) Sie sind die Angstmacherpartei, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Irgendwie ist das eigenartig und fast schon ein bisschen lächerlich – aber vielleicht eines nach dem anderen:
Erstens einmal, Herr Neubauer: Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also die Sozialpartner, haben diese Sonderzahlungen ins Leben gerufen, in den Kollektivverträgen festgeschrieben, und es braucht sich niemand zu fürchten. Wir haben starke Gewerkschaften (Abg. Neubauer: Das hat man jetzt eh gesehen! Eingegangen sind sie wie ein Lercherl! Wo ist der Betriebsrat beim Fernsehsender?), wir haben starke Kollektivverträge, wir haben eine Kollektivvertragsabdeckung von mehr als 96 Prozent. Herr Neubauer, das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen!
Und wenn Sie die Frage stellen, warum es heute noch Branchen gibt, die keine Sonderzahlungen zahlen – das sind ganz, ganz wenige, da muss man ja auch von der Anzahl der Arbeitnehmer sprechen, wenn man davon redet –, dann müssen Sie da einmal mit Ihrem Arbeitgeberflügel sprechen und fragen, warum in manchen Branchen diese Sonderzahlungen nicht erfolgen können.
Kolleginnen und Kollegen! Kollektivverträge sind oftmals stärker als gesetzliche Regelungen. Das haben wir in der Krise gesehen, denn hätten zum Beispiel die Iren, Herr Neubauer, starke Kollektivverträge gehabt, dann hätte man nicht über Notverordnungen die Mindestlöhne herabsetzen können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Peter Wurm: Wir sind die Arbeitnehmerpartei, Herr Kollege! Die Arbeitnehmer sind schon alle bei uns! Die habt ihr schon lang verloren, die Arbeitnehmer!)
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