Schatz eingehen, der die personelle Aufstockung der Finanzpolizei, die Sicherstellung von Ressourcen für die Zusammenarbeit mit Steuer- und Abgabebehörden im Ausland beziehungsweise die Erfassung der Anzeigenquote beim Lohn- und Sozialdumping und die Zweckbindung eingehobener Strafgelder fordert.
Einige Punkte dazu: Wir haben bereits im Jahr 2015 beschlossen, dass wir 500 zusätzliche Dienstposten bei der Finanzpolizei haben werden. Eine weitere Aufstockung der Posten bei der Finanzpolizei fällt in den Vollzug des Finanzministers, und wir haben in § 69 des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes darüber ausreichende Bedeckung festgeschrieben. Deshalb erfolgt ja auch die Zuweisung zum Finanzausschuss.
Die Erfassung der Anzeigenquote ist aufgrund der derzeitigen Statistik möglich, und diese Statistik zeigt, dass im Zeitraum 1. Mai 2011 bis 31. März 2016 937 Strafanträge rechtskräftig geworden sind.
Bei der Zweckbindung möchte ich auf den § 15 des Verwaltungsstrafgesetzes verweisen, in dem genau definiert ist, dass die eingehobenen Strafen beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz grundsätzlich den Ländern zum Zwecke der Sozialhilfe zugutekommen. Wenn ich den Zeitraum 1. Mai 2011 bis 31. März 2016 nochmals beleuchte, so können wir feststellen, dass zu diesem Zwecke 6,3 Millionen € den Sozialhilfen, sprich den Ländern, zugeflossen sind.
In Tagesordnungspunkt 7 wird das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verschärft. Das ist schon ausreichend ausgeführt worden, nur stelle ich immer fest, dass gerade die Freiheitliche Partei, die sich als Vertreter der Gerechtigkeit hervortut, auf der einen Seite dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz mit den Änderungen als zu wenig scharf zurückweist und auf der anderen Seite beim Beispiel erklärt, dass es eigentlich zu scharf ist, dass die Unternehmen ins Ausland gehen. Das ist eine Kehrtwendung, die nicht leicht einzusehen ist.
Für uns, geschätzte Damen und Herren, und für die Sozialdemokratie ist klar: Lohn- und Sozialdumping soll und darf kein lohnendes Geschäft sein. Lohn- und Sozialdumping gehört wirksam bekämpft; dies soll allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den gerechten Lohn sicherstellen und der heimischen Wirtschaft einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Deshalb sind wir für diese Maßnahmen, auch wenn sie manchmal sehr schwierig zu vollziehen sind. Ich verstehe die FPÖ überhaupt nicht, denn wenn es dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz nicht geben würde, dann gäbe es auch diese Maßnahmen nicht, damit es einen fairen Wettbewerb gibt. (Beifall bei der SPÖ.)
20.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
20.04
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Zum Thema Arbeitsmarktöffnung für Asylwerber: Nach einer Fehleinschätzung der Bundesregierung stellte der Zuzug von fremden und asylwerbenden Personen auf dem heimischen Arbeitsmarkt eine Bereicherung dar.
Die Realität erfordert jedoch eine nüchterne, sachliche Einschätzung. Faktum ist eine stetig steigende, zunehmende Zahl heimischer Arbeitsloser, welche einen Höchststand erreicht hat und auch einem Höchststand an Beschäftigten gegenübersteht. Die wirtschaftliche Lage Österreichs ist jedoch als stagnierend zu bezeichnen.
Asyl stellt kein Recht auf Dauer dar. Personen mit Asylstatus genießen den rechtlichen Anspruch analog österreichischen Staatsbürgern, sodass sich die Frage der Arbeitsmarktöffnung lediglich für Asylwerber stellt.
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