Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 279

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handenkommen dieses Genusserlebnisses zu verhindern und die Aufrechterhaltung des hohen Qualitätsanspruches des heimischen Tourismus und der heimischen Wirt­schaft zu gewährleisten, müssen endlich Maßnahmen gesetzt werden.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gü­tesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Auf­drucken, Gütesiegeln, Biosiegeln und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kenn­zeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher ge­hen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsäch­liche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Um­setzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ soll. Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts unternommen - über blei­ben bei dieser „Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Konsumenten. Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der Lebens­mittel liefernden Nutztiere zu informieren, die „Verösterreichisierung“ ausländischer Grund­stoffe samt Quasi-Auslobung als österreichische Qualität muss sich endlich aufhören und die auf der Speisekarte ausgewiesene Qualität bezgl. der Nationalität 100%ig stim­men.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, um sicherzustellen, dass in heimischen Gastronomiebetrieben, die mit Qualitäts­produkten österreichischer Herkunft werben, die Konsumenten und Gäste diese auch wirklich erhalten. Um dies zu gewährleisten müssen diese Produkte mit einem österrei­chischen Qualitätsgütesiegel gekennzeichnet werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.52.35

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dieser Wein­gesetz-Novelle 2016 sollen die Vermarktungschancen des österreichischen Weinsek­tors und des Schaumweinsektors verbessert werden. Es soll damit die Erfolgsge­schichte der österreichischen Weinwirtschaft – so wie es richtig gesagt wurde – fortge­schrieben werden.

Es werden Neuerungen im gemeinschaftlichen Weinrecht umgesetzt, und es werden An­regungen der Branche zur Strukturverbesserung umgesetzt und realisiert. Sämtliche Änderungen sind mit dem Weinsektor, mit den Branchenverbänden, mit dem Nationa­len Weinkomitee, mit den regionalen Weinkomitees, mit den Repräsentanten des Wein-


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