Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 281

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Ber­lakovich. – Bitte.

 


20.57.31

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte an das anknüpfen, was Schellhorn gesagt hat: Die Weinwirtschaft ist ein Beispiel dafür, wie strenge gesetzliche Regelungen einen dyna­mischen Sektor unterstützen und im Gegenteil nicht binden.

Das seinerzeit strengste Weingesetz der Welt, das beschlossen wurde, war ja anfangs in der Weinwirtschaft nicht unumstritten, weil es eine zentrale Umstellung bedeutet hat. Letztendlich sind aber die Winzer diesen Weg mitgegangen und haben – und das stimmt – mit unglaublicher Innovationskraft und Modernität den Sektor extrem dyna­misch gemacht. Kollege Schmuckenschlager ist schon darauf eingegangen.

Das heißt, eine ordentliche gesetzliche Regelung ist eine solide Basis dafür, dass sich ein Sektor entwickeln kann, auch einem internationalen Trend folgend, denn andere Weinbauländer wie beispielsweise Frankreich sind im internationalen Bereich ja voran­gegangen. Österreich kann heute, das kann man mit Fug und Recht und ohne Über­treibung sagen, in der internationalen Liga weltweit mitspielen. Da gebührt der Dank den Winzerinnen und Winzern, die diesen Weg konsequent gehen.

Was hier unterstützend gemacht wird, ist, dass an Schrauben gedreht wird, die das Ar­beiten der Winzerinnen und Winzer erleichtern sollen, wie es in der vorliegenden Wein­gesetz-Novelle auch erfolgt. Was der Sektor auch erzielt hat, ist, dass viele Regelun­gen und Notwendigkeiten der Branche aus der Weinwirtschaft selbst kommen und es mittlerweile eine gute Tradition ist, dass nicht gesagt wird, der Preis ist schlecht, son­dern dass man Lösungen erzielt, die dann umgesetzt werden und die letztendlich der Branche auch helfen. Daher ist es wichtig, dass man diesen Weg weitergeht und dass das hier auch umgesetzt wird.

Daher ist es auch wichtig, dass hier heute die Unterstützung nach den Katastrophen­schäden beschlossen worden ist. Da geht es weniger darum, dass sich jetzt Geld in die Weinwirtschaft und in den Obstbau ergießt, sondern da geht es darum, dass man einer Branche, die ins Mark getroffen wurde, hilft, wenn man vor der Vernichtung der Jah­resernte oder vielleicht mehrjähriger Ernten steht. Der Staat sagt symbolisch: Ich stehe dir zur Seite und helfe dir, wenn es um Existenzbedrohung geht. Das ist wichtig, und das ist, glaube ich, ein schönes Signal der Unterstützung.

Zum Thema Uhudler: Ich meine, das ist ja eigentlich eines der Phänomene, die man im­mer wieder in der Politik erlebt. So ist es auch in diesem Fall, bei dem es zwar um eine geringe Rebfläche geht, aber doch medial eine Riesendebatte entsteht. Irgendwie hat es aber auch seine Begründung, es stellt ein bisschen den Kampf David gegen Goliath dar: das große Regelwerk auf der europäischen Ebene auf der einen Seite und ein paar aufrechte Winzer, die den Direktträger namens Uhudler forcieren und von der Eu­ropäischen Union drangsaliert werden, dass sie das nicht dürfen, auf der anderen Seite.

Daher ist es auch verständlich, dass es medial so eine Breite hat, zugleich ist es aber auch notwendig, dass man dieses EU-Reglement hat. Ich durfte damals als Landwirt­schaftsminister die EU-Weinmarktordnung verhandeln, da es auf der europäischen Ebene – weil der Wein eben gut geht – Bestrebungen gegeben hat, dass man in ganz Europa, auch in Ungunstlagen Wein auspflanzen darf.

Wir Österreicher haben gemeinsam mit Partnern gesagt, dass wir das nicht wollen. Wir wollen, dass nur in bestimmten Regionen Wein angepflanzt wird, damit wir diesen Qua­litätsweg nicht gefährden. Das ist gelungen. Gleichzeitig sagt aber die Europäische Uni­on: Wir wollen die Direktträgersorten, die sich um den Uhudler ranken, nicht. (Präsi­dentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

 


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