Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 282

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Trotzdem ist es aber wichtig, den Uhudler abzusichern, denn er ist mehr als Wein oder ein Getränk. Er symbolisiert ein bisschen eine Region, die ums Überleben kämpft: das Südburgenland, das strukturschwach ist, das eine enorme Abwanderung hat und wo es wenig Arbeitsplätze gibt. Daher ist es richtig (Zwischenruf der Abg. Brunner), dass der Einsatz so war, damit es eine Unterstützung in der Region gibt. (Abg. Pirklhuber: Jetzt ist es schon viel besser!) Die Winzer haben dadurch eine enorme Qualitätssteige­rung erreicht und sich einen Markt erobert.

Wenn Sie beispielsweise vor Kurzem Am Hof beim sogenannten Kul(t)inarium waren, haben Sie gesehen, wie Hunderte Besucher burgenländische Produkte verkostet ha­ben, unter anderem auch den Uhudler; oder es gibt auch die Paradiestage „Komm‘ ins Paradies!“ (eine Zeitschrift in die Höhe haltend), das ist eine Initiative, die immer wieder am dritten Maiwochenende stattfindet, in deren Rahmen es neben Uhudler auch ver­schiedene regionale Produkte gibt, die man genießen kann, womit eine Region sich selbst helfen will und ihre Spezialitäten präsentiert. Vielleicht haben Sie Zeit, besuchen Sie die Veranstaltung, sie ist es wert.

Frau Kollegin Brunner, Sie haben gesagt, die Regelungen des Weingesetzes könnte vielleicht EU-rechtswidrig sein. Es ist umgekehrt. Experten aus Klosterneuburg sa­gen, dass die Weinbauverordnung des Burgenlands unter Umständen vielleicht nicht dem EU-Recht entspricht. (Abg. Brunner: Ich habe gesagt …!) – Hören Sie sich die Experten an! Daher ist es umso wichtiger, dass es ein Sicherheitsnetz gibt. Was wir hier heute beschließen, ist ein solches. Dieses Weingesetz bedeutet, Wein als Obst­wein deklarieren zu können, damit aus der EU-Weinmarktordnung zu kommen und ei­ne Absicherung zu haben.

Ein letztes Wort noch zur finanziellen Dotierung der zitierten Katastrophenvorsorge und Ernteversicherung: Wir haben es heute beschlossen; Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich haben es auch gemacht, das Burgenland noch nicht. Es ist schade, dass die burgenländische Landesregierung das noch nicht beschlossen hat, denn da­durch sind burgenländische Bauern schlechter gestellt als die Bauern in anderen Bun­desländern. Ich hoffe, dass die burgenländische Landesregierung das ebenfalls be­schließt, um eine Gleichstellung unter den landwirtschaftlichen Betrieben zu gewährleis­ten. (Abg. Preiner: Kollege, Sie haben …!) Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schab­hüttl. – Bitte.

 


21.03.18

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer, hier und zu Hause! Mit der vorliegenden Novelle zum Weingesetz werden heute einige sinnvolle und wich­tige Neuerungen eingeführt. Meine Vorredner haben in ihren eindringlichen Ausführun­gen schon darauf hingewiesen.

Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich als Südburgenländer nochmals auf das The­ma Uhudler zu sprechen komme. Wir beschließen heute die Transferierung des Uhud­lers, den südburgenländischen Direktträger, vom Weinbereich in den Obstweinbereich. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass es im Vorfeld viel wichtiger war, dass die burgenländische Agrarlandesrätin Verena Dunst in konsequenter und akribischer Ar­beit neun typische Uhudler Rebsorten klassifiziert hat.

Wie wichtig das ist, möchte ich noch genauer ausführen: Mit dieser Klassifizierung konnten diese neun wichtigen Rebsorten in die burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen werden. Die Winzer, die von Rodung bedrohte Flächen hatten, müssen diese Flächen jetzt nicht roden. Diese Maßnahme bedeutet für die burgenländischen


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