Winzer Rechtssicherheit, eine wirtschaftlich gesicherte Zukunft. Das heißt aber auch, dass die burgenländischen Winzer in Bezug auf die neun Rebsorten, die klassifiziert wurden zum ersten Mal einen Qualitätswein produzieren können und ihn als solchen auch verkaufen dürfen. Das heißt auch, dass die Marken Uhudler und Südburgenland noch besser bewertet und beworben werden können. (Beifall bei der SPÖ.)
Lassen Sie mich noch ein paar Worte über das Zustandekommen dieser Uhudler-Rettung und über meinen Vorredner, den ehemaligen Landwirtschaftsminister, Kollegen Berlakovich sagen! Interessanterweise gab es im Burgenland 60 Jahre lang einen ÖVP Landesrat. Auch Kollege Berlakovich war dort Landesrat, später war er Landwirtschaftsminister, und es gab keine Uhudler-Lösung und keine Rettung. (Abg. Berlakovich: Weil es auch das Problem nicht gegeben hat!) – Ja, es hat das Problem schon immer gegeben, Sie haben es nicht gesehen! (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Schönegger: Ist das der neue Stil? – Heiterkeit bei der FPÖ.)
Es brauchte wahrscheinlich eine sozialdemokratische Landesrätin (Beifall bei der FPÖ), damit die burgenländischen Uhudler-Winzer Rechtsicherheit erlangen und jetzt einen qualitativ hochwertigen Uhudler-Wein produzieren können. (Abg. Berlakovich: Jetzt ist das Problem aufgetreten!) Es wäre schon viel früher möglich gewesen, diese Lösung herbeizuführen, aber es war keine Notwendigkeit gegeben, so wie das Herr Kollege Berlakovich ausführt. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Berlakovich: Jetzt ist das Problem aufgetreten!)
Zusammenfassend: Der Uhudler ist durch die Aufnahme in die burgenländische Weinbauverordnung gerettet. Alle nicht klassifizierten Rebsorten können als Obstwein deklariert werden. Diese Maßnahmen als zusätzliche Absicherung der Winzer im Südburgenland werde ich natürlich auch inhaltlich unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Rädler: Koalition Neu! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
21.06
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
21.06
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir können zu Recht auf die Leistungen unserer Weinbauern und unserer Weinwirtschaft stolz sein. (Abg. Schönegger: Bravo!) Für das Jahr 2015 wurde laut Statistik Austria eine Weinernte von 2,3 Millionen Hektoliter ermittelt, davon alleine in Niederösterreich 1,4 Millionen. Insgesamt wurden 49 Millionen Liter im Wert von 144 Millionen € ins Ausland exportiert.
Damit dieser österreichische Erfolgsweg weiterhin erhalten bleibt, müssen auch die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Das Angebot an Wein steigt weltweit, und das Angebot an Wein in höherer Qualität explodiert enorm. Insofern können wir Freiheitlichen der heute diskutierten Novelle des Weingesetzes zustimmen. Es freut mich für die Burgenländer sehr, dass der Uhudler-Streit zu einem gütlichen Ende geführt wurde.
Die betroffenen Rebsorten werden durch eine explizite Bestimmung in den Obstweinbereich übertragen und sind dadurch dauerhaft abgesichert. Neu bei dieser Weingesetz-Novelle – es wurde schon erwähnt – ist die Erhöhung des Hektarhöchstertrages von 9 000 Kilo auch 10 000 Kilo oder von 6 750 Liter auf 7 500 Liter nach Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf die Anforderungen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems.
Die Novelle stellt zudem auch klar, dass das Rebflächenverzeichnis in Zukunft nicht nur von der Bundeskellereiinspektion, sondern von der für die Katasterführung zustän-
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