Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 284

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digen Landesstellen geführt wird. Alles in allem ist das neue Weingesetz eine solide Grundlage für die österreichische Weinwirtschaft, eine erfolgreiche Ernte, delikate Qua­litätsweine und eine weitere Erhöhung der Weinexporte. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


21.09.20

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Die Vorredner, insbesondere der österreichische Wein­baupräsident Johannes Schmuckenschlager, haben die Inhalte des Weinbaugesetzes eingehend ausgeführt. Ich darf vielleicht noch ergänzen, dass auch in Oberösterreich auf knapp 68 Hektar von 39 Weinbauern hervorragende Qualität produziert wird und wir in Oberösterreich mittlerweile auch einen Weinbauverband haben. (Zwischenruf des Abg. Pendl.)

Nicht nur die Weinbäuerinnen und -bauern, sondern alle Bauern arbeiten mit der Natur oder in der freien Natur, damit sind sie natürlich auch den Witterungsextremen ausge­setzt. Wir haben uns heute schon während Tagesordnungspunkt 3 eingehend damit be­schäftigt. Es ist wichtig – wenn man an die Schneedruckfolgen und vor allem auf die Frostfolgen durch die Witterungsbedingen Ende April denkt –, dass ein klares Signal ge­setzt worden ist, damit es aus dem Katastrophenfonds Gelder – von hoffentlich allen betroffenen Bundesländern für die betroffenen bäuerlichen Familien – gibt, denn die Schäden sind ernst zu nehmen, es geht für viele um die Existenz.

Es geht aber nicht nur um die Existenz derer, die Ende April durch den Frost geschä­digt wurden, sondern in Wirklichkeit sind viele bäuerliche Familien durch die Preissitua­tion in ihrer Existenz gefährdet, beispielsweise im Milchbereich. Auch im Rinderbereich geht es bergab, das Schweinefleisch ist sozusagen schon lange in der Talsohle. (Zwi­schenruf des Abg. Steinbichler.)

Nüchtern betrachtet: Was brauchen die bäuerlichen Familien? Sie brauchen einerseits faire Partnerschaften mit den Be- und Verarbeitungsbetrieben, faire Partnerschaft mit den Handelsketten, die diese Lebensmittel großteils vertreiben, faire Partnerschaft mit den Konsumentinnen und Konsumenten (Abg. Pirklhuber: Auch die politischen Rah­menbedingungen!), aber auch faire Partnerschaft dort, wo es um politische Rahmenbe­dingungen geht, also zum Beispiel faire Partnerschaften mit allen politischen Parteien, die hier in diesem Hause Verantwortung tragen.

Nur wenn diese faire Partnerschaft gewährleistet ist, werden wir möglicherweise auch entsprechende Vorwärtsbewegungen zusammenbringen. Wichtig ist für diese bäuerli­chen Familien ein entsprechendes Einkommen, aber bei den derzeitigen Preisen ist ein entsprechendes Einkommen nicht zu erwirtschaften. In Wirklichkeit ist es ein bisschen zu viel, dass der Betrieb eingeht, aber zum Leben, zum Aufbau einer Existenz ist es zu wenig, geschweige denn, dass man davon auch noch irgendetwas investieren könnte.

Man braucht nur zu schauen, was in der Bauwirtschaft, was im Maschinenbereich los ist. Da spürt man das eindeutig, denn das Geld, das die bäuerlichen Familien zur Ver­fügung haben, geht in die regionale Wirtschaft. Da geht es um Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen, aber auch um Arbeitsplätze bei den bäuerlichen Fami­lien. Von jedem Hof, der aufgibt, drängen letztlich die Personen auf den allgemeinen Ar­beitsmarkt. Sie können mir glauben, dass die bäuerlichen Arbeitskräfte oder die bäuer­lichen Familienmitglieder in der Wirtschaft sehr gefragte Arbeitskräfte sind. Das sollte man durchaus ernst nehmen.

 


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